Es fehlt noch die Unterschrift von Staatspräsident Vaclav Klaus, eines ausgesprochenen Gegners des Dokuments, der auf das Urteil des 15-köpfigen Richtergremiums wartet. Ob die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, der den Prüfantrag vorrangig behandelt, noch am Dienstag bekanntgegeben wird, ist unsicher. Der Generalsekretär des Verfassungsgerichtshofes, Tomas Langasek, wollte sich dazu vor der Anhörung nicht äußern.
Die Kritiker des EU-Reformvertrages werfen diesem vor, die Souveränität Tschechiens einzuschränken und wichtige Kompetenzen an die EU zu übertragen. Laut dem Leiter des Beschwerdeführers, Jiri Oberfalzer, dem Senator der konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS), solle der Verfassungsgerichtshof jetzt “klar sagen”, ob die EU eine internationale Organisation oder ein “Suprastaat” sei. Falls diese als “Suprastaat” zu bezeichnen sei, wäre eine eventuelle Übertragung von Vollmachten des tschechischen Staates an die EU verfassungswidrig.
Laut tschechischer Verfassung könne man die Kompetenzen nicht an einen anderen Staat übertragen. Eine weitere umstrittene Frage sei die Position des Europäischen Gerichtshofes, der das Recht habe, die Bestimmungen und Regeln der EU zu interpretieren, so Oberfalzer. Die Beschwerdeführer wollen auch klären lassen, ob es möglich wäre, den tschechischen Verfassungsgerichtshof mittels des Europäischen Gerichtshofes zu umgehen.
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