Am 21. Mai traf ein sechsjähriger Softgun-Schütze in einer Schrebergartenanlage in Salzburg-Kasern die linke Schläfe seiner 53-jährigen Großtante. Die Büroangestellte leidet nach wie vor an den Folgen der Schädelprellung und des getroffenen Nervs. “Ich stehe mit Schmerzen auf und lege mich mit Schmerzen ins Bett”, schilderte sie im APA-Gespräch.
Herzrasen, Hypernervosität und Konzentrationsstörungen bekämpft die Frau mit Hypnosetherapie und Akupunkturbehandlungen. Ein Arzt meinte, bis ein Behandlungserfolg eintritt, könne es ein Jahr dauern. “Meine Lebensqualität ist beeinträchtigt. Ich habe die Sache jetzt dem Anwalt übergeben und fordere Schmerzensgeld. Softguns sind so unnötig wie ein Kropf und gehören für Kinder verboten.”
Der jüngste Vorfall verlief noch dramatischer: Am 15. Juni hantierten drei Kinder auf einem Bauernhof in Bergheim mit einer “Air Sport Gun”. Die sechs Millimeter große Plastikkugel schoss einem Zehnjährigen aus kurzer Entfernung ins rechte Auge. Ärzte im Landeskrankenhaus attestierten eine schwere Prellung des Augapfels mit Vorderkammerblutung, eine Pupillenstörung und eine Hornhautverletzung.
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