Trotz Schimmel: Vater und seine drei Kinder bekommen keine Ersatzwohnung

Ende 2011 sind M. und seine drei Kinder, keines älter als acht Jahre, auf der Suche nach einer neuen, günstigen Wohnung. Diese findet er bei der Vogewosi – und bei der ersten Besichtigung Schimmel in der Küche. Der Hausverwalter spricht von einer kaputten Spüle, den Schimmel werde man vor Bezug der Wohnung noch entfernen. Dies wird auch gemacht, also sagt M. mit Bedenken zu. Ein halbes Jahr später taucht der Schimmel wieder auf, diesmal im Schlafzimmer.
Kampf gegen Schimmel chancenlos
Die Hausverwaltung rät ihm, Schimmelschutz zu kaufen. Monatelang kämpft er gegen den Schimmel, ohne Erfolg. Möbel beginnen zu schimmeln und müssen entsorgt werden. Da es nach Regentagen besonders schlimm ist, vermutet M. Baumängel bei den Hauswänden. Von der Hausverwaltung fühlt er sich im Stich gelassen, er sucht eine neue Wohnung. Erfolglos, die vierköpfige Familie lebt von der Mindestsicherung, auf dem freien Wohnungsmarkt haben sie schlechte Karten. Auch bei der Gemeinde kann man ihnen nicht helfen.

Erste Begutachtung eskaliert
Im Herbst 2014 wird die Wohnung auf M’s Drängen hin erstmals von der Vogewosi begutachtet. Der Gutachter misst eine Raumfeuchtigkeit von über 95 (!) Prozent und stellt starken Schimmelbefall fest. Die Stimmung zwischen Hausverwalter und M. droht zu eskalieren, die Begutachtung muss abgebrochen werden.
Gesundheitsrisiko für die Kinder
Der Gutachter sieht in seinem Bericht ein klares Gesundheitsrisiko für die Kinder. “Ich bitte daher dringlichst alle dahingehenden Maßnahmen seitens des Vermieters einzuleiten”, fordert er eine schnelle Reaktion.
Familie sollte Wohnung räumen
Der Gutachter hält M.s Aussagen zu seinem Lüftungsverhalten für unglaubwürdig, für die Vogewosi scheint der Fall damit klar zu sein. Sie fordert M. auf, die Wohnung zu verlassen, bietet ihm als Verursacher der Situation jedoch keine Ersatzwohnung an. Der Familienvater bleibt daher mangels Alternativen mit seinen Kindern in der Wohnung – und fordert über einen Anwalt ein neues Gutachten an. Die Vogewosi empfindet das neue Gutachten aber für ausreichend und sieht keine Verpflichtung, eine Ersatzwohnung zu stellen. Für einen gerichtlichen Vergleich könne man gern ein zweites Gutachten in Auftrag geben – mit der Gefahr, dass M. auf den Kosten sitzen bleibt. Bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 Euro und ohne zahlende Rechtsschutzversicherung gibt M. auf.
Gutachten erkennt Mängel in Bausubstanz
Er sucht weiter nach einer neuen Wohnung, erfolglos. Inzwischen schläft die vierköpfige Familie im Wohnzimmer, dem Raum mit dem geringsten Schimmelbefall. Im April 2015 kommt von der Vogewosi überraschend das Angebot einer weiteren Begutachtung. Dieses kommt zu einem anderen Ergebnis als das erste. Im Schlafzimmer, Küche und bei der Eingangstüre werden Baubestandsmängel als Schimmelursache festgestellt. Im Kinderzimmer und Wohnzimmer gibt es ebenfalls Schimmel aufgrund von falschem Lüftverhalten – jedoch nur in “normalem” Umfang.

Keine Ersatzwohnung für Familie
Aus der Sicht der Vogewosi ist nun eine Kombination von “geringfügigen baulichen Mängeln” und falsches Nutzerverhalten Ursache der Schimmelbildung. Ein externes Unternehmen wird mit der Sanierung beauftragt. Mit den wichtigsten Arbeiten könne man jedoch erst nach dem Sommer beginnen, habe man laut dem Familienvater bei der Begutachtung gesagt. So lange müsse man warten, bis die Wände getrocknet sind. Im Garten wurde nun jedoch bereits mit den ersten Arbeiten begonnen. Nur M. und seine drei Kinder sitzen weiter ohne Alternativen in der Wohnung – eine Ersatzwohnung wurde ihnen auch jetzt keine angeboten.
Vogewosi wolle handeln
Aus der Sicht der Vogewosi ist dies auch nicht nötig. Der Sanierer warte nur auf einen Terminvorschlag des Mieters, um mit Flämmarbeiten in der Wohnung zu beginnen, betont Welzig-Steu von der Rechtsabteilung der Vogewosi. Nach gerade einmal 1 bis 2 Stunden wäre die Wohnung wieder belastungsfrei bewohnbar, die Kosten von 320 Euro trage der Vermieter. Dies habe man dem Mieter im Mai so schriftlich mitgeteilt. M. selbst will von der Vogewosi für die vergangenen Jahre Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern. Die Suche nach einer neuen Wohnung hat er jedenfalls noch nicht aufgegeben.
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