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Trotz Lebensgefahr von Abschiebung bedroht

Vielen nach Russland abzuschiebenden Asylwerbern drohen Haft und Misshandlung.
Vielen nach Russland abzuschiebenden Asylwerbern drohen Haft und Misshandlung. ©VOL.AT
Bludesch - In Länder, wie die autonome russische Republik Tschetschenien oder der Kosovo, in denen Rückkehrern Haft, Folter und auch Tötung droht, darf laut der Genfer Flüchtlingskonvention und internationalem Menschenrechtsgesetz nicht ausgeliefert werden. Aber genau das wird hierzulande immer wieder praktiziert, anstelle den Betroffenen humanitäres Bleiberecht oder subsidiären Schutz zu gewähren. Wie die Geschichte des Tschetschenen Adam A. aufzeigt.
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Adam A. verließ Tschetschenien im Sommer 2005, nachdem er von „Mitgliedern unbekannter Streitkräfte“ mehrmals verhört und dabei schwer misshandelt wurde. Verhört wurde er deshalb, weil gegen ihn wegen seiner Aktivitäten in einer Unabhängigkeitsbewegung ein Ermittlungsverfahren läuft. Weil er nicht auffindbar ist, wird nun seine Schwester verfolgt. Am 14. Oktober 2012 haben sie bewaffnete Uniformierte aufgefordert, Adams Aufenthaltsort zu verraten. Sie weigerte sich und wurde daraufhin bewusstlos geschlagen und so schwer verletzt, dass sie stationäre Behandlung im Krankenhaus benötigte.

Trotz vorliegender Dokumente, die bestätigen, dass im Falle seiner Rückkehr Gefahr für sein Leben besteht, hat Adam A. bisher weder humanitäres Bleiberecht noch subsidiären Schutz bekommen. Und lebt in Angst.

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