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Trommelfell durch Ohrfeige geplatzt

Es droht enie Haftstrafe
Es droht enie Haftstrafe ©VOL.AT
Feldkrich - Urteil im Strafprozess wird erst nach der für Mai geplanten Operation gesprochen.

Die Ohrfeige reichte aus, um am linken Ohr das Trommelfell platzen zu lassen. Wegen des Vorfalls vom 8. März 2015 bei einer Tankstelle in Lauterach trägt der verletzte 34-Jährige ein Hörgerät. Die Operation des Trommelfells im Krankenhaus wird voraussichtlich erst im Mai stattfinden.

Strafrichter Gabriel Rüdisser wartet das Ergebnis der Operation und ein danach einzuholendes neues medizinisches Gutachten ab. Deshalb hat er im Strafverfahren am Landesgericht Feldkirch noch kein Urteil gesprochen und die Verhandlung vertagt.

Verantwortlich für die folgenschwere Ohrfeige ist ein unbescholtener, 56-jähriger Arbeiter. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte zunächst von einer Anklage absehen wollen. Zum vorgesehenen außergerichtlichen Tatausgleich mit einem moderierten Versöhnungsgespräch kam es aber nicht, weil das vom Opfer abgelehnt wurde. Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen schwerer Körperverletzung.

Zu Beginn der Verhandlung bot der Richter dem Angeklagten eine Diversion an, falls er Verantwortung für sein Handeln übernehme. Das Angebot einer Geldbuße ohne Verurteilung nahm Verteidiger Oliver Diez jedoch nicht an. Weil sein Mandant in Notwehr gehandelt habe und deshalb freizusprechen sei.

Schwere Dauerfolgen

Allerdings bestätigte der einzige bislang einvernommene Zeuge die Angaben des Verletzten. Demnach hat der Angeklagte zuerst zugeschlagen, mit der Ohrfeige. Danach habe der Getroffene zurückgeschlagen. Vor den Tätlichkeiten hatte der Angeklagte Eisenrohre des 34-Jährigen in den Schnee geworfen, um sein Auto bei der Tankstelle parkieren zu können. Der 34-Jährige hatte die Eisenrohre bei der Waschanlage der Tankstelle reinigen wollen.

Staatsanwalt Heinz Rusch hat während der Hauptverhandlung die Anklage modifiziert. Jetzt lautet der Vorwurf sogar auf Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen. Dafür beträgt der Strafrahmen seit Jahresbeginn ein bis zehn Jahre Gefängnis.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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