Das Staatsoberhaupt beurkundete in Ankara die Gesetze zur Änderung von 27 Verfassungsartikeln, die im Juli einer Volksabstimmung unterworfen werden, weil sie nicht mit parlamentarischer Zweidrittelmehrheit beschlossen wurden. Gegner der Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan wollen das Verfassungsgericht anrufen, um das Referendum zu verhindern.
Die AKP will Parteienverbote erschweren, die Macht der Streitkräfte einschränken, die Vollmachten des Parlaments stärken und Bürgerrechte ausbauen. Durch die Änderungen wird zugleich die Macht von einigen Staatsorganen beschnitten, die sich dem AKP-Einfluss weitgehend entziehen. Die AKP war vor zwei Jahren nur knapp einer Auflösung durch den Verfassungsgerichtshof entgangen. Ihr wurde vorgeworfen, die Trennung von Staat und Religion zu untergraben.
Mit der Verfassungsreform will Erdogan auch Prozesse gegen Angehörige der Streitkräfte erleichtern. Gegenwärtig sind Dutzende von Offizieren angeklagt, eine Verschwörung zum Sturz der Regierung geplant zu haben. Die türkische Armee hatte 1960, 1971, 1980 und 1997 in die Politik eingegriffen und zweimal – 1960 unter General Cemal Gürsel und 1980 unter General Kenan Evren – direkt die Macht übernommen. 1997 hatte das Militär den Rücktritt des religiös orientierten Premierministers Necmettin Erbakan erzwungen, der mit politischem Betätigungsverbot belegt wurde. Erbakans Wohlfahrtspartei (Refah) war Vorläuferin der AKP. Die gegenwärtige Verfassung war 1982 unter Aufsicht des Militärs ausgearbeitet worden.
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