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Türkei: Verfassungsgericht hob Kopftuch-Gesetz auf

Das türkische Verfassungsgericht hat das umstrittene Kopftuch-Gesetz für ungültig erklärt, das Frauen das Tragen von Kopftüchern an Universitäten erlaubt hätte.

Das Gesetz verletze das Prinzip der Trennung von Staat und Religion, teilte das Gericht mit. Damit spitzt sich der Konflikt zwischen der religiös-konservativen Regierungspartei AKP und dem säkular orientierten Kräften weiter zu.

Mit den Stimmen der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP von Ministerpräsident Erdogan hatte das Parlament im Februar das Kopftuchverbot an Hochschulen aufgehoben. Dazu waren die Artikel 10 (“Gleichheit vor dem Gesetz”) und des Artikels 42 (“Recht und Plicht zu Erziehung und Bildung”) geändert worden.

Die Verfechter des Kopftuchverbots warfen der Regierung vor, eine schleichende Islamisierung der Türkei zu betreiben und die von Republikgründer Mustafa Kemal Atatürk verfügte Trennung von Staat und Religion aufzuweichen. Dagegen haben AKP-Politiker das Kopftuch als persönliches religiöses Freiheitsrecht verteidigt.

Gegen die AKP läuft vor dem Verfassungsgerichtshof auch ein Verbotsantrag, in dem die Partei beschuldigt wird, islamistische Pläne zur Änderung der Staatsordnung zu haben.

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