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Treibjagd im Großwalsertal: Tiere durch Tiefschnee gehetzt

Jägerschaft verurteilt Treibjagden
Jägerschaft verurteilt Treibjagden ©Unsplash | Google Maps
Fontanella - Die Vorarlberger Jägerschaft hat in Erfahrung gebracht, dass am 30. März in Fontanella bei hohem Schnee eine Treibjagd mit Jagdhunden durchgeführt wurde.

Dabei wurden die Wildtiere in der ohnedies schwierigen Winterzeit unnötig beunruhigt und auch mehrere Exemplare Gams-, Rot- und Rehwild zur Strecke gebracht. Seitens der Vorarlberger Jägerschaft zeigt man sich schockiert und verärgert über diese Treibjagd: “Eine Treibjagd auf hoch trächtige Tiere ist moralisch höchst verwerflich und sollte auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.”

Schonfrist war aufgehoben

Wie es sich darstellt, nutzte der damalige Pächter eine Aufhebung der Schonfrist für das Walsertal für die Treibjagd. Eine solche Maßnahme wäre grundsätzlich rechtens, um Schutzwald vor schädlichem Wildeinfluss zu bewahren. Aus den Reihen des – inzwischen neu bestellten – Jagdausschuss für Fontanella kritisiert man die damalige Entscheidung, die ausgesetzte Schonfrist für eine solche Treibjagd zu nutzen. Es hätte auch andere Möglichkeiten gegeben, Schadwild zu bekämpfen. Eine Treibjagd auf die Tiere ohne jeden Unterschied und Schonung des schwangeren Wilds sei zumindest moralisch verwerflich. Doch auch rechtlich könnte die Treibjagd Konsequenzen haben. Schließlich verlangt das Jagdgesetz in § 27 eine waidgerechte Bejagung ohne Qual und Schonung angrenzender Reviere. Außerdem gelte es, den Bejagungsplan einzuhalten. Die Bezirkshauptmannschaft habe nun zu prüfen, ob durch diese Treibjagd eine Tierquälerei gegeben war.

Mit ein Grund für die Treibjagd könnte auch die Neuvergabe der Reviere sein. Mit April beginnt das Jagdjahr, die beiden Jagdreviere in Fontanella wurden vom Jagdausschuss im Februar neu ausgeschrieben. Mit Ende März lief so der Pachtvertrag des damaligen Jägers aus, die Treibjagd war somit die letzte Maßnahme des alten Pächters in seinem Jagdgebiet.

Jägerschaft verurteilt Vorfall

Die Vorarlberger Jägerschaft kann sich laut eigenen Aussagen mit solchen Jagdarten nicht identifizieren und distanziert sich von derartigen Praktiken. „Wir verurteilen diesen Vorfall aufs Schärfste und distanzieren uns in aller Form. Das Verhalten der Beteiligten entbehrt jeglicher Jagdethik und zeugt von keinem weidmännischem Verhalten oder Respekt vor den Tieren. Gegen Mitglieder der Vorarlberger Jägerschaft, die bei solchen Aktionen mitwirken, leiten wir umgehend ein Ausschlussverfahren ein“, so Landesjägermeister Christof Germann.

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