Transparenzdatenbank des Landes Vorarlberg ist online abrufbar

Dort finden sich Informationen über vergebene Aufträge und Förderungen sowie Regierungsbeschlüsse und ein neues Hinweisgebersystem. Es handle sich um eine erste Ausbaustufe, sie werde im Laufe des Jahres kontinuierlich erweitert, teilten Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), Landesrat Daniel Zadra (Grüne) und Landesamtsdirektor Philipp Abbrederis am Dienstag im Pressefoyer mit.
Österreichweite Vorreiterrolle
In Sachen Transparenz der Landesverwaltung setze man mit dem Portal völlig neue Maßstäbe und nehme eine österreichweite Vorreiterrolle ein, sagte Wallner: "Wir gehen mit dieser Initiative weit über die gesetzlich vorgesehenen Pflichtveröffentlichungen hinaus."
Alle Vergabeverfahren ab 25.000 Euro
In der öffentlich abrufbaren Datenbank werden alle ab 1. Juli eingeleiteten Vergabeverfahren mit einem Auftragswert von mindestens 25.000 Euro netto veröffentlicht. Zudem werden die über zentrale Förderverwaltungssysteme des Landes abgewickelten Förderungen nach ihrer Auszahlung veröffentlicht, vorausgesetzt, dies war bei der Antragstellung den Geförderten schon bekannt. Es gibt auch Förderungen, die nicht öffentlich gemacht werden, etwa wenn dadurch sensible persönliche Daten oder solche, die herausfordernde persönliche Lebensumstände offenbaren könnten, bekannt würden. Auch indirekte Förderungsleistungen wie Haftungsübernahmen werden nicht veröffentlicht.
Medieneinschaltungen ab 1. Jänner 2023 einsehbar
Zudem werden alle entgeltlichen Einschaltungen des Landes in Medien rückwirkend ab 1. Jänner 2023 veröffentlicht, ebenso Studien, Gutachten und Umfragen samt Kosten: Binnen drei Monaten sind diese im Volltext abrufbar. Regierungsbeschlüsse, die nicht von der Veröffentlichung ausgenommen werden müssen, werden so veröffentlicht, dass der Inhalt für die Öffentlichkeit nachvollziehbar ist.
Bereits seit 1. Juni ist ein umfassendes Hinweisgebersystem online, über das Hinweise auf allfällige Missstände anonym an die Interne Revision des Landes übermittelt werden können. Die IP-Adresse des Hinweisgebers wird nicht gespeichert, jede weitere Korrespondenz erfolgt über ein gesondertes geschütztes Postfach, das jeweils nach Abgabe eines Hinweises generiert wird.
Transparenzportal des Landes online abrufbar unter https://vorarlberg.at/transparenz
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