Totes Au-pair-Mädchen in Wien-Wieden: Mordverdächtiger wird ausgeliefert

Mit einem Schreiben vom vergangenen Mittwoch hat das BJ die Auslieferung des Verhafteten an Österreich verfügt. Das BJ sei in seinem Auslieferungsentscheid zum Schluss gelangt, dass sämtliche Voraussetzungen erfüllt seien. Insbesondere sei der im österreichischen Ersuchen dargelegte Sachverhalt auch nach schweizerischem Recht strafbar, heißt es.
Tod eines Au-pair-Mädchens in Wien-Wieden: Auslieferungsbescheid
Der Auslieferungsentscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Betroffene kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesstrafgericht Beschwerde erheben. Der Entscheid des Bundesstrafgerichts kann in besonderen Fällen – namentlich bei Hinweisen auf schwere Mängel des Strafverfahrens im Ausland – auch noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Der Tatverdächtige war am vergangenen 4. Februar in einer Asylunterkunft in Kreuzlingen (Kanton Thurgau) verhaftet worden. Der Festgenommene wird “aufgrund bisheriger Ermittlungsergebnisse” als Tatverdächtiger im Todesfall eines 25-jährigen Au-pair-Mädchens in Wien geführt, so die Staatsanwaltschaft Wien. Das Opfer soll ihm nach unbestätigten Berichten Unterschlupf gewährt haben, um ihn vor der Abschiebung zu bewahren.
Die Leiche der US-Studentin war am Abend des 26. Jänner in ihrer Ein-Zimmer-Wohnung in Wien-Wieden gefunden worden. Die Obduktion ergab Tod durch Ersticken. Wie es dazu kam, ist weiter unklar.
(apa/red)
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