"Die seltsame Verrechnung von Workshops für die türkisen Regierungsvorbereitungen, wurden bereits im März im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss thematisiert. Thomas Schmid hat in seinem Geständnis bestätigt, dass es sich um eine 'gschobene Partie' handelte und die SteuerzahlerInnen für ÖVP-Wahlkampfaktivitäten zur Kassa gebeten worden sind", informiert U-Ausschuss-Mitglied Nina Tomaselli (Grüne) auf VOL.AT-Anfrage.
Schuldeingeständnis und Geld zurück ans Finanzministerium
Die Rede ist von einem im Standard thematisierten Schuldeingeständnis einer Grazer Consulting-Firma, die im Auftrag des Finanzministeriums ÖVP-Wahlkampfleistungen verrechnete. Nach Ermittlungen der WKSTa und einer Hausdurchsuchung bei dem Unternehmen folgte nun ein Schuldeingeständnis des zuständigen Geschäftsführers, der damit Schmids Aussagen untermauert.
"Die involvierte Firma zahlt nun das Geld an die Republik zurück, weil sie eingesehen hat, dass die Republik und die ÖVP nicht dasselbe ist. Dies kann als Bestätigung von Thomas Schmids Aussagen gewertet werden", führt die Grünen-Politikerin weiter aus. Laut Standard handelt es sich dabei um eine Summe von 19.378,87 Euro, die jetzt zurückgezahlt werden.
Die Strafermittlungsbehörden müssten nun außerdem klären, was die Causa für strafrechtliche Konsequenzen für alle Beteiligten habe.
U-Ausschuss wird verlängert,
René Benko rückt ins Visier
Auch aus diesem Grund wurde nun eine Verlängerung des ÖVP-Korruptionsausschusses von den Oppositionsparteien NEOS, SPÖ und FPÖ beantragt, auch um Thomas Schmid erneut vorzuladen.
"Prinzipiell halten wir eine Verlängerung für sinnvoll. Die Voraussetzung ist aus unserer Sicht, dass man vernünftige und vollständige Befragungstage zusammenbringt. Großen Klärungsbedarf sehen wir jedenfalls noch bei der Spezialbehandlung in Steuerangelegenheiten für René Benko", schließt Nina Tomaselli auf VOL.AT-Anfrage.
Beweisaufnahme soll
Ende Jänner 2023 enden
Damit wird die Beweisaufnahme nicht wie ursprünglich geplant im Dezember, sondern aller Voraussicht nach Ende Jänner 2023 enden. Wie viele weitere Befragungstage es geben wird, steht noch nicht fest, gemäß dem Verlangen wird die Dauer des U-Ausschusses jedenfalls um genau 7 Wochen und 5 Tage erstreckt. Damit werden die drei Monate, die den drei Oppositionsparteien laut Verfahrensordnung zugestanden wären, nicht zur Gänze ausgeschöpft.
Zahlen und Fakten zum U-Ausschuss
Bisher ist der auf Initiative von SPÖ, FPÖ und NEOS im Dezember 2021 eingesetzte Untersuchungsausschuss 45 Mal zusammengetreten. Dabei wurden insgesamt 82 Auskunftspersonen befragt, drei davon doppelt. Gleichzeitig beläuft sich der an den U-Ausschuss gelieferte Aktenbestand mittlerweile auf fast 25 Millionen Seiten, davon rund 1,7 Terrabyte Daten in elektronischer Form. Zu Klärung strittiger Fragen liegen bislang 18 Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat in sieben Verfahren entschieden und im Zuge dessen dreimal eine Beugestrafe wegen Nichterscheinens von Auskunftspersonen und einmal eine Beugestrafe wegen fortgesetzter ungerechtfertigter Verweigerung der Aussage durch eine Auskunftsperson verhängt.
Korruptionsvorwürfe und Steuergeld-Missbrauch unter
Ex-Kanzler Sebastian Kurz?
Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist die Frage, ob und inwieweit es in den Jahren 2017 bis 2021 unter den von Bundeskanzler Sebastian Kurz geführten Regierungen in einzelnen Ministerien zu parteipolitisch motivierten Auftragsvergaben, Postenbesetzungen und Förderungen und damit zu einem Missbrauch öffentlicher Gelder gekommen ist. Auch vorbereitende Schritte für Privatisierungen sowie etwaige Behinderungen von Ermittlungen werden beleuchtet.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
(VOL.AT)
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