Von Christiane Eckert
Ein 20-jähriger Saisonier wurde wegen Drogenhandels, Vortäuschung einer strafbaren Handlung, Verleumdung und falscher Zeugenaussage in zwei getrennt geführten Verfahren verurteilt. Und das alles, weil der Mann von 200 Euro Schulden gestresst war, so der Hintergrund der Geschichte. Der junge Angeklagte hatte sein Konto geringfügig überzogen, suchte nach einem Zusatzeinkommen und glaubte, dies im Amphetamingeschäft lukrieren zu können.
Keine gute Idee
Der Saisonier wollte in einem Bregenzer WC seine Ware verkaufen. Doch der Abnehmer vertröstete ihn, er müsse erst noch das Geld vom Bankomaten holen. Der Verkäufer durschaute die Abzocke nicht, wartete und wartete, doch der Konsument kam nicht mehr zurück. Der Geprellte zeigte die Sache unter dem Vorwand an, der ihm namentlich Bekannte habe ihm die Geldtasche geraubt. Der Lügner verstrickte sich in Widersprüche, der Schwindel flog auf. Statt 200 Euro geriet das Konto nun mehrere Tausend Euro ins Minus, das Urteil ist rechtskräftig. Die Hoffnung auf „Gerechtigkeit“ beim Verurteilten vermutlich dahin.
(red/ec)
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