Tödlicher Arbeitsunfall mit Betonpumpe: Prozess in St. Pölten vertagt

Der Fahrer des Pumpenwagens (34) musste sich am Montag wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten. Er bekannte sich nicht schuldig – die Verhandlung wurde zur Erörterung des Gutachtens und Ladung von Zeugen vertagt.
Arbeitsunfall wegen Fahrlässigkeit?
Die Anklage warf dem Mann vor, das Fahrzeug in ungenügendem Sicherheitsabstand zu einer Baugrube abgestellt und sich 50 Meter entfernt zu haben. Dann habe er die Betonpumpe mittels Funksteuerung – ohne Sicht auf die Abstützeinrichtung – bedient. Daher sei es nicht möglich gewesen, die Standsicherheit zu überprüfen bzw. allenfalls nachzurichten. Der Betonpumpenausleger stürzte plötzlich ab, weil der Boden nachgab, und der Pumpenarm traf die beiden Beschäftigten am Kopf.
Angeklagter bekennt sich nicht schuldig
Sein Mandant habe in diesem “besonders tragischen Fall” weder fahrlässig noch sorgfaltswidrig gehandelt, sagte Verteidiger Herrmann Heller, sondern sei vielmehr vom Polier angewiesen worden, diesen Platz einzunehmen. Dort habe er die Standsicherheit mit einer Schwenkung getestet und die Stützen mit der vorgesehen Platte zum Unterlegen sowie zusätzlich mit Holzstaffeln abgesichert: “Zu mehr war er nicht verpflichtet.” Der Anwalt beantragte die Ladung des Bauleiters, Poliers und Baustellenkoordinators sowie den Bautagebericht zum Beweis dafür, dass der zugewiesene Standort nicht geeignet war, sowie die Erörterung des aus seiner Sicht “nicht nachvollziehbaren” Gutachtens.
Der Unfallhergang
Der 34-Jährige gab an, dass er dem Polier beim Eintreffen auf der Baustelle noch gesagt hätte, dass der Platz zu eng sei, weshalb dieser einen Container von der Stelle entfernen ließ. Der Holzstoß zum Unterlegen war – wie er einen Monat zuvor bei einer Besprechung verlangt habe – vorbereitet. Als er den Stand testete, sei der Boden – sandgebundener Kies – ausreichend hart gewesen. Er brachte das Gerät in Pumpposition, fragte noch die Arbeiter, wie bzw. was zuerst sie betonieren wollten (einen Deckenträger und anschließend eine Decke), dann schaltete er ein. Kurz darauf hörte er einen Knall – und sah, dass die Pumpe umgekippt und der Pumpenarm – mit 52 Metern der zweitlängste in Österreich – auf die Männer gestürzt war. Er habe nach der Rettung geschrien und zum Kranfahrer, dass dieser die Kette herunterlassen sollte, um den Pumpenarm anzuheben, damit die Opfer befreit werden konnten. Nach dem schrecklichen Unfall habe es ständige Kontrollen gegeben, sagte der 34-Jährige – damals habe sich keiner um ihn gekümmert.
Die Richterin gab den Anträgen statt. Das Verfahren wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. (APA)
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