Ursprünglich hatte die Exekutive angegeben beide Afghanen (20 und 24 Jahre alt) nach einer Überprüfung wieder auf freien Fuß gesetzt zu haben. Der jüngere der beiden wurde aber, wie nun bekannt gegeben wurde, am späten Nachmittag in das Polizeianhaltezentrum verbracht. Er bestreite jeglichen Zusammenhang mit der Tat, hieß es.
Attacke von hinten
Der 21-Jährige war gemeinsam mit acht Bekannten mit einem Zug aus Vorarlberg gegen 22.00 Uhr in Innsbruck angekommen. Gegen 0.30 Uhr ging die Gruppe in ein Lokal in der Innsbrucker “Bogenmeile”, welches sie rund 45 Minuten später wieder verließen. Aus bisher unbekannten Gründen wurde die Gruppe danach von einem Unbekannten bis zur Kreuzung Ing. Etzel-Straße/Museumstraße verfolgt. Dort griff der Unbekannte laut Polizei vollkommen unvermittelt und überraschend den 21-Jährigen, der als letzter in der Gruppe ging, von hinten an.

Mit einem Messer dürfte der Täter dem Opfer ein oder zwei Stich- bzw. Schnittverletzungen im Halsbereich zugefügt haben. “Seine Bekannten bemerkten nur noch, wie er zusammenbrach und wie der Täter davonlief”, schilderte eine Sprecherin der Polizei gegenüber der APA. Den Angriff selbst hätten sie jedoch nicht gesehen. Der Täter flüchtete unmittelbar nach der Attacke zu Fuß in Richtung Norden. Er wurde als klein beschrieben und trug dunkle Kleidung. Vermutlich dürfte er von ausländischer Herkunft gewesen sein, hieß es.
Im Krankenhaus verstorben
Der Vorarlberger wurde nach der Erstversorgung durch einen Notarzt sofort in die Innsbrucker Klinik eingeliefert. Dort verstarb er jedoch wenig später an seinen schweren Verletzungen. Das Motiv für die Attacke war nach wie vor unklar.
Waffenverbotszone in Innsbruck
Die Landespolizeidirektion Tirol prüft in der sogenannten Bogenmeile in Innsbruck die Erlassung einer Waffenverbotszone. Dies teilte die Exekutive am Sonntag in einer Aussendung mit. Die Verordnung soll mit 1. Dezember in Kraft treten. Diese Maßnahme werde unabhängig von der tödlichen Messerattacke in der Nacht auf Sonntag in der “Bogenmeile” ergriffen, hieß es seitens der Polizei.
Das seit der jüngsten Neuerung des Sicherheitspolizeigesetzes mögliche Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass die Maßnahme zulässig und notwendig sei, so die Exekutive. Die Verordnung besage, dass bestimmte Orte nicht mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen betreten werden dürfen. Sowohl die Innsbrucker ÖVP, als auch die FPÖ hatten am Sonntag nach der tödlichen Messerattacke eine derartige Waffenverbotszone gefordert.
(APA)
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