Todesengel vor Gericht
Die Angeklagte Christine Malevre, die sich während der Ermittlungen zeitweise als „Todesengel“ zur Sterbehilfe bekannte, muss bei einem Schuldspruch mit lebenslanger Haft rechnen. Sie hatte im Sommer 1998 erklärt, sie habe auf Bitten der Patienten oder der Familien „aktive Sterbehilfe“ geleistet und „etwa 30“ Patienten getötet. In dem Mordprozess in Versailles geht es um den Tod von sieben Patienten einer Klinik im Pariser Vorort Mantes-La-Jolie zwischen Februar 1997 und Mai 1998.
Zu Beginn des Prozesses soll die Persönlichkeit der Angeklagten beleuchtet werden. Dazu sollen 13 Zeugen gehört werden. Malevre nahm inzwischen einen großen Teil ihrer früheren Geständnisse zurück. In dem Buch „Mes aveux“ („Mein Geständnis“), das im März 1999 erschien, bekannte sie sich zu drei Fällen von Sterbehilfe und einem tödlichen „Irrtum“. In dem Prozess treten zahlreiche Angehörige damals Verstorbener als Nebenkläger auf. In mehreren Fällen erklärten die Familien, ihre Angehörigen hätten niemals freiwillig aus dem Leben scheiden wollen, die Ex-Krankenschwester sei eine Serienmörderin.
Malevre hatte drei Jahre lang auf der Lungenstation und in der Neurologie-Abteilung der Klinik in Mantes-La-Jolie gearbeitet. Ihr Fall erregte in Frankreich großes gesorgt und entfachte die Diskussion um die Sterbehilfe neu. Mehrere Organisationen, die für die Zulässigkeit der Euthanasie kämpfen, waren im Laufe der Ermittlungen von Malevre abgerückt. Die Angeklagte ist vorerst auf freiem Fuß. Sie arbeitet inzwischen nicht mehr als Krankenschwester, sondern als Sekretärin.
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