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Tod im Merkur-Markt: U-Haft für 16-Jährigen "nicht nachvollziehbar"

Dass über den 16-Jährigen, der am Mittwoch im Kremser Merkur-Markt einen beiderseitigen Oberschenkeldurchschuss erlitten hatte und im Spital liegt, wegen Tatbegehungsgefahr U-Haft verhängt wurde, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Das sagte der Wiener Strafverteidiger Manfred Ainedter am Freitag.

“Wo soll da die Tatbegehungsgefahr sein? Das halte ich in der Situation für maßlos überzogen”, erklärte Ainedter. Er kenne zwar den Akt nicht, schränkte der Strafverteidiger ein und wies darauf hin, dass grundsätzlich allfällige Vorstrafen oder bedingte Haftentlassungen bei einer derartigen Entscheidung eine Rolle spielen. “Trotzdem ist das aus meiner Sicht nicht in Orndung”, unterstrich der Anwalt.

Der Bewährungshilfe-Verein “Neustart” wollte die Entscheidung im aktuellen Fall, über den 16-Jährigen eine U-Haft zu verhängen, nicht bewerten, sprach sich bei jugendlichen Straftätern generell aber für gelindere Mittel wie die Bereitstellung eines Bewährungshelfers aus: “Offenbar hat die Justiz Grund dazu anzunehmen, dass hier eine Verdunkelungs-, Tatbegehungs- oder Fluchtgefahr besteht”, so “Neustart”-Sprecher Andreas Zembaty. “Wir stehen generelle der U-Haft bei Jugendlichen sehr kritisch gegenüber, weil wir glauben, dass es für die Sicherung der Arbeit der Ermittler und den Schutz der Bevölkerung bessere Instrumente gibt. Es gibt gelindere Mittel, wie die Kontrolle durch Bewährungshelfer.”

Die Erfahrung zeige seit Jahrzehnten, dass solche Maßnahmen bei Teenagern erfolgreicher seien, betonte Zembaty. Für einen Minderjährigen sei eine U-Haft einschneidender als für einen Erwachsenen, aus Präventionsgründen und auch weil er aus gewohnten Strukturen wie der Schule herausgerissen werde. Obwohl im Gesetz eine getrennte Unterbringung von erwachsenen U-Häftlingen vorgesehen sei, werde dies praktisch außerdem nur in Wien in der Justizanstalt Josefstadt durchgeführt. “Genau diese kriminelle Infektion wollen wir vermeiden”, so Zembaty zur gemeinsamen Haft mit volljährigen Verdächtigen.

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