Grund: Der Angeklagte behauptet, das Kind, das auf seine Veranlassung 2007 nach Österreich kam, wäre von ihm. Diesfalls hätte er die Familienbeihilfe nicht zu Unrecht bezogen. Dieser Behauptung soll nun mit einer DNA-Analyse nachgegangen werden.
Eine solche liegt bereits für das Mädchen vor, das nach Angola geschickt wurde und von dort bittere Briefe an ihre ehemalige Lehrerin schrieb. Demnach ist auch dieses Kind eine Tochter des Angeklagten, was dieser jedoch bestreitet. Bei der entsprechende DNA-Untersuchung wären Fehler passiert, behauptet er.
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