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Tochter verklagt Mutter wegen Lohnausstands

Landesgericht Feldkirch.
Landesgericht Feldkirch. ©VOL.AT
Die Großmutter hat ihr Enkelkind, das vor sechs Wochen geboren wurde, noch nie gesehen.

Von Seff Dünser / NEUE

Denn die Frau türkischer Herkunft und ihre Tochter, die die Kindesmutter ist, haben sich zerstritten, und den Kontakt zueinander abgebrochen. Gestern sind sich Mutter und Tochter seit längerer Zeit wieder einmal begegnet – und zwar vor Gericht.

Denn die junge Frau hat ihre Mutter verklagt. Am Dienstag fand nun eine Verhandlung im Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch statt. Die Tochter setzte sich im Gerichtssaal so hin, dass sie den Blickkontakt zu ihrer Mutter vermeiden konnte.

6000 Euro gefordert

In dem Rechtsstreit forderte die Klägerin von ihrer beklagten ­Mama 6000 Euro als ausständigen Lohn, sowie 8,5 Prozent Verzugszinsen. Die Klägerin hatte im Gewerbebetrieb ihrer Mutter, die als Einzelunternehmerin tätig ist, mitgearbeitet.

Arbeitsrichterin Susanne Fink appellierte gleich zu Beginn der gestrigen Tagsatzung mit Erfolg an die Streitparteien, den Prozess mit einem Kompromiss rasch zu beenden – um die familiären Konflikte wenigstens nicht weiter zu verschärfen. Letztlich wurde ein gerichtlicher Vergleich zur sofortigen Beendigung des Arbeitsprozesses geschlossen. Demnach bezahlt die beklagte Einzelunternehmerin ihrer Tochter 2000 Euro. Sollte sie ihrer Verpflichtung bis 20. Jänner 2019 nicht nachgekommen sein, müsste sie 5000 Euro überweisen.

Die jüngere Tochter der beklagten Geschäftsfrau war als Zuschauerin im Gerichtssaal anwesend. Die Frau sagte, sie werde aus ihrem Geld 500 Euro für die gütliche Einigung beisteuern. Der Klägerin wird von dem Geld, das sie erhalten soll, offenbar nichts bleiben. Denn ihr Anwalt Martin Ulmer sagte vor Gericht, seine Prozesskosten, die von seiner Mandantin zu tragen seien, würden 2000 Euro ausmachen. Beklagtenvertreterin Emelle Eglenceoglu ist Verfahrenshelferin und wird deshalb von der beklagten Unternehmerin, die wegen ihrer schwierigen finanziellen Lage keinen Rechtsbeistand bezahlen kann, kein Honorar erhalten.

Eglenceoglu sagte nach der getroffenen Vereinbarung, ihre beklagte Mandantin erhebe noch eine moralische Gegenforderung: Die Großmutter möchte ihren sechswöchigen Enkelsohn endlich sehen. Klagsvertreter Ulmer merkte dazu im Scherz an, diese Forderung solle auch Teil der schriftlichen Kompromisslösung werden. Ernsthaft fügte der Bregenzer Rechtsanwalt hinzu, die familiären Probleme könnten hier im Gerichtssaal nicht gelöst werden.

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