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Tochter gab Baby einer Grazerin als Findelkind im Spital ab

Ein neugeborenes Kind, das eine 19-jährige Frau in der Geburtenklinik des Grazer LKH als Findelkind abgegeben hat, stellte sich als ihr Bruder heraus: Die 38-jährige Mutter gab im Zuge von Befragungen zu, ihre Tochter zur Babyklappe geschickt zu haben.

Als diese angeblich nicht funktionierte, hat diese den Kleinen persönlich übergeben und erzählt, dass sie das Baby im Grazer Stadtpark gefunden habe.

Die 19-jährige Angestellte war Sonntag früh mit dem Neugeborenen ins Landeskrankenhaus gekommen. Dort berichtete sie, den Säugling in Decken gewickelt auf einer Bank im Stadtpark gefunden zu haben. Irgendwie erschien die Story den Krankenhausangestellten nicht ganz stimmig: Sie riefen ihre Mutter an, die dann auch selbst in die Geburtenklinik kam. Die 38-jährige Frau wurde von der inzwischen eingeschalteten Polizei befragt und gab schließlich zu, das Kind kurz nach Mitternacht selbst zur Welt gebracht zu haben.

Sie habe von der Schwangerschaft nichts bemerkt, die Geburt sei überraschend erfolgt, gab die vierfache Mutter an. Offenbar verzweifelt und von Existenzängsten geplagt, rief die Frau ihre Tochter an und bat sie um Hilfe.

Wie es am Montag vom Grazer Jugendamt hieß, werde die Adoption des Findelkindes vorbereitet. In den nächsten Tagen würden aus 80 Paaren, die sich beworben haben, eines ausgesucht, erklärte Annemarie Pauritsch, die für Adoptionsvermittlung zuständig ist. Nach Entlassung des – laut Hebamme – “pumperlgesunden” Säuglings aus Spitalsobhut dürfe das Paar das Kind für sechs Monate in unentgeltliche Pflege nehmen. Nach dieser Frist entfällt das Zustimmungsrecht der Mutter im Adoptionsverfahren.

Namen hat der Bub vorerst keinen. Derzeit wird er unter “Babyklappe, männlich” geführt. Über die Landesregierung wird ihm interimistisch ein gängiger Familienname zugeteilt, damit er zu Dokumenten kommt. Mit der Adoption wird dann der Name der Adoptiveltern übernommen, die auch den Vornamen auswählen dürfen.

Dementiert wurde vom LKH, dass die Babyklappe nicht funktioniert habe. Die damit verbundene Alarmierung im Kreißsaal sei am gleichen Tag von Passanten – mutwillig oder versehentlich – ausgelöst worden, zudem erfolge eine tägliche Kontrolle, hieß es von einer Sprecherin. Seines der Polizei wird gegen Mutter und Tochter wegen des Verdachts der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, nämlich Kindesweglegung, Anzeige erstattet. Von der Staatsanwaltschaft wird es dann abhängen, ob es eine Strafverfolgung gibt.

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