Dabei verhängte ein Innsbrucker Schöffengericht unbedingte Freiheitsstrafen von drei Jahren über die beiden “Köpfe”. Zudem wurden weitere fünf angeklagte verurteilt. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig.
“Das war der größte Zuhälterring, der je in Tirol aufgegriffen wurde”, eröffnete Richter Günther Böhler die Urteilsverkündung. Der 34-jährige erstangeklagte Stubaitaler sowie der zweitangeklagte 51-jährige Innsbrucker – beide sind wegen der Zuhälterei zum Teil mehrfach vorbestraft – seien die “Chefs” gewesen. Sie haben das “Unternehmen”, eine kriminelle Vereinigung, teilweise als Bestimmungstäter geleitet. Dabei haben sie ungarische Prostituierte angeworben, indem sie ihnen “sehr gute Verdienstmöglichkeiten” in Aussicht stellten um sie im Anschluss ausnutzten, führte der Vorsitzende an. Die Verteidiger der beiden Verurteilten erbaten sich Bedenkzeit.
Der arbeitslose Hauptangeklagte hatte sich in dem Verfahren zum Vorwurf der Zuhälterei schuldig bekannt, in den Anklagepunkten des grenzüberschreitenden Prostituiertenhandels sowie der kriminellen Vereinigung “wollte er die Beurteilung dem Gericht überlassen”. Zu Prozessbeginn im Juni 2008 war der Mann erst gar nicht erschienen – er urlaubte mit Frau und Kind in Brasilien.
Über seinen 38-jährigen Bruder als Drittangeklagten wurde eine teilbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verhängt. Der bisher unbescholtene Mann hatte als “Handlanger” im “straff organisierten Unternehmen” fungiert. Auch er sei einer der “Köpfe” gewesen und habe sich mit der kriminellen Vereinigung “eine fortlaufende Einnahmequelle” verschaffen wollen.
Die vier Ungarn, darunter eine Frau, wurden zu teilbedingten Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verurteilt. Ihnen wurde die bereits verbüßte Vorhaft angerechnet. Staatsanwältin Andrea Klammer hatte ihnen vorgeworfen, teilweise ungarische Prostituierte nach Innsbruck vermittelt zu haben. Zudem habe die 24-jährige Fünftangeklagte als Prostituierte gearbeitet. Der Verteidiger der vier Beschuldigten, Laszlo Szabo, hatte im zu Prozessbeginn angekündigt, dass sich keiner seiner Mandanten schuldig bekennen werde.
Seit 11. Juni 2008 wurde verhandelt. Viele ungarische Zeuginnen waren nach Innsbruck zur Aussage gekommen, die meisten wurden per Videokonferenz aus ihrem Heimatland angehört. Die ersten Urteile mit teilbedingten Haftstrafen gegen drei Angeklagte, darunter eine Frau, wurden bereits zwei Tage nach Prozessbeginn ausgesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Erst- und Zweitangeklagten vorgeworfen, über mehrere Jahre hinweg Wohnungen in Innsbruck an Prosituierte vermietet zu haben. Durch Aufschläge von 100 Euro pro Tag pro Dame hätten die beiden Männer erheblich überhöhte Mieten kassiert und sich damit unrechtmäßig bereichert. Zusätzlich habe der Hauptbeschuldigte von den am Straßenstrich arbeitenden Frauen ein “Standgeld” von 30 Euro pro Tag verlangt. Für die Präsentation im Internet haben die Frauen wöchentlich 20 Euro zahlen müssen. Bei 17 Hausdurchsuchungen waren laut Anklageschrift Festplatten, Speicherkarten, CD-Roms mit Bildern der Damen, USB-Sticks und Akten beispielsweise über Polizeikontrollen beschlagnahmt worden.
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