Die sogenannte Vollquarantäne. Dies teilte LH Günther Platter (ÖVP) am Montag in einer Videopressekonferenz mit. Gemäß der Verordnung durften Bürger bisher nur in Ausnahmefällen von einer Gemeinde in eine andere fahren.
Sonderfall Arlberg-Gemeinden
Von der Aufhebung nicht betroffen sind vorerst die Quarantänegebiete in St. Anton, dem Paznauntal und Sölden, so Platter. Dahin gehend soll aber noch diese Woche eine Evaluierung vonstattengehen. Am 18. März war verkündet worden, dass alle 279 Gemeinden Tirols isoliert werden. Die Heimatgemeinde durfte nur dann verlassen werden, wenn es um die Deckung der Grundversorgung geht, um die Daseinsvorsorge oder um zur Arbeit zu kommen -, und dann nur zum nächsten Ort.
(APA)
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