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Tiroler Richter wegen Amtsmissbrauchs verurteilt

Der Richter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Richter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. ©Hartinger
Ein ehemaliger Bezirksrichter aus Tirol ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen Amtsmissbrauchs zu 18.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Mann drohten zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.

Bregenz/Feldkirch. Der 65-Jährige war jahrzehntelang als Straf- und Zivilrichter in Tirol tätig. Im April 2016 geriet der Mann, der laut Berichten der “Tiroler Tageszeitung” mit seiner Verhandlungsführung Prozessbeteiligte häufig entweder erheiterte oder brüskierte, ins Visier der Staatsanwaltschaft. Nun fand er sich kurz nach seiner Pensionierung auf der anderen Seite der Richterbank wieder. Ihm wurden Amtsmissbrauch in elf Fällen von 2011 bis 2016 sowie die Unterdrückung von Urkunden und Beweismitteln zur Last gelegt. Da sich Tiroler Staatsanwälte und Richter für befangen erklärten, wurde der Prozess nach Feldkirch delegiert.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft führte der Richter Strafverfahren nicht ordnungsgemäß durch. So leitete er Verhandlungen ohne den vorgeschriebenen Einsatz eines beeideten Dolmetschers. Zudem soll er in Abwesenheitsverfahren gegen nicht erschienene Angeklagte unerlaubt Aussagen von Zeugen verwertet haben. In anderen Fällen soll der Angeklagte Beschlüsse nur mündlich verkündet haben, nicht schriftlich. Mehrere Zustellnachweise für Ladungen von Prozessbeteiligten und Postfehlberichte warf der Richter einfach weg, so die Anklage. Durch die Vorgänge soll aber keine Prozesspartei geschädigt worden sein.

Der 65-Jährige bestritt die Vorwürfe und plädierte auf nicht schuldig. Er gab vor Gericht laut einem Bericht des ORF Vorarlberg am Freitag zwar zu, dass er seine Verhandlungen teils auf unorthodoxe Weise führte, wissentlich habe er aber nie gegen Vorschriften verstoßen. So war er etwa der Auffassung, mit der Abweisung des Antrags auf einen Englisch-Dolmetscher nach Vorschrift zu handeln, da er die Sprache fließend beherrsche. Wegen einer Änderung der Strafprozessordnung wäre die Hinzuziehung eines Dolmetschers in dem Fall jedoch verpflichtend gewesen.

Auf die Frage von Richter Andreas Böhler, ob er sich am Ende seiner Laufbahn stets über Gesetzesänderungen informiert habe, betonte der Mann, er habe regelmäßig Fortbildungen besucht, vielleicht aber nicht jedes Mail gelesen. Sein Verteidiger sprang ihm bei, die Einhaltung aller Verhandlungsvorschriften sei für Richter in der Praxis kaum möglich.

(APA)

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