Im Gutachten habe es Zweifel an den Angaben des Opfers gegeben, hieß es. Die Staatsanwaltschaft habe keine Erklärung zum Urteil abgegeben und nahm sich die ihr zustehenden drei Tage Bedenkzeit.
Dem inzwischen 50-Jährigen wurde laut Anklageschrift vorgeworfen, im Jahr 2002 ein damals zwölfjähriges Mädchen zum Oralverkehr genötigt zu haben. Zudem habe der Mann die Unmündige unsittlich berührt.
Der Tiroler hatte sich nicht geständig gezeigt. Es habe nie einen sexuellen Vorfall gegeben, hieß es in der Anklageschrift. Der 50-Jährige war bisher unbescholten.
Bei der ersten Verhandlung am 27. Mai des vergangenen Jahres war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Die Privatbeteiligtenvertreterin hatte diesen Antrag gestellt.
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