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Tiroler Badewannenmordprozess - Einweisung in Anstalt

Gericht in Tirol fällte das Urteil
Gericht in Tirol fällte das Urteil ©Bidlerbox
Der Tiroler Badewannenmordprozess hat am Mittwoch für die 39-jährige angeklagte Mutter des siebenjährigen Opfers mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher geendet.

Die Geschworenen fällten ihre Entscheidung einstimmig. Richter Josef Geisler erklärte, dass die Gefährlichkeit der Frau nicht zuletzt aufgrund der “schlüssigen Ausführungen” der psychiatrischen Sachverständigen nachgewiesen worden sei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Angeklagte war zuvor während der Verhandlung zusammengebrochen. Kurz darauf wurde die Verhandlung in ihrer Abwesenheit fortgesetzt. Die 39-Jährige hatte ihre Tochter 2011 wenige Tage vor Weihnachten in einer Innsbrucker Wohnung erwürgt und in der Badewanne ertränkt. Weil sich die Frau offenbar zum Tatzeitpunkt in einem unzurechnungsfähigen Zustand befunden habe, beantragte die Staatsanwaltschaft die Einweisung in eine Anstalt.

Eine Gefährdung für andere Menschen

Die Angeklagte leide an einer “depressiven Erkrankung mit im Vordergrund stehenden wahnhaften Elementen”, erklärte die psychiatrische Sachverständigen Adelheid Kastner im Prozess. Sie sei “nach wie vor schwer krank” und eine Gefährdung für andere Menschen, vor allem für nahe Angehörige, meinte Kastner. Der seit sechs Monaten andauernde Aufenthalt in der Psychiatrie habe an der Krankheit nichts geändert, die Frau sei sogar “noch wahnhafter als zuvor”, sagte die Sachverständige.

Die Beschuldigte selbst erklärte in ihrer Einvernahme, dass ihr eine “innere Stimme” zu der Tat geraten habe. Sie habe ständig davon geträumt, dass ihre Tochter bei einem Autounfall ums Leben kommen werde oder ihr in der Schule etwas zustoßen werde, schilderte die Frau. Sie sei ständig “in großer Angst” um das Mädchen gewesen. “Meine Tochter war meine Welt. Es tut mir sehr weh. Ich weine jeden Tag”, sagte die Mutter. Bei der “inneren Stimme” habe es sich um einen “Auftrag Gottes” gehandelt, gab Psychiaterin Kastner einen Einblick in die wahnhafte Gedankenwelt der Angeklagten. Die Frau habe zwar einen “inneren Kampf” gegen diesen Befehl geführt, aber letztlich sei dieser “übermächtig” gewesen. Sie sei “nach wie vor überzeugt, nicht krank zu sein”, meinte Kastner. Sie sehe das, was geschehen ist, vielmehr als “Strafe Gottes”, der auch sie selbst noch weiter bestrafen werde.

Anruf bei Schwester: “Kind tot”

Die Erkrankung sei laut Kastner rund ein halbes Jahr vor der Tat akut geworden. Ein “Knackpunkt” dafür sei die Schwangerschaft der neuen Partnerin ihres Ex-Mannes gewesen. Im November 2011 habe die Angeklagte einen Selbstmordversuch unternommen und sei daraufhin in die Klinik eingeliefert worden. Dort wurde sie wegen eines von ihrem Vater unterschriebenen Reverses und nur unter der Auflage entlassen, regelmäßig ihre Medikamente zu nehmen. Von ihren Gedankenspielen, ihrem Kind etwas anzutun, habe die Mutter im Krankenhaus nichts erzählt, berichtete Kastner.

Die Tat war am 20. Dezember gegen 16.00 Uhr passiert. Die Frau hatte danach ihre Schwester angerufen und gesagt: “Kind tot.” Diese verständigte wiederum ihren Bruder, der schließlich die Rettungskräfte alarmierte. Als diese eintrafen, lag das Kind im Bett. Sie versuchten es an Ort und Stelle und auf dem Weg in die Innsbrucker Klinik zu reanimieren. Kurz darauf starb jedoch das Mädchen.

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