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TIPP 5: Pflichtteilsanspruch

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil des Vermögens des Verstorbenen und wann? Die Vorarlberger Notare informieren kostenlos.

Die Neufassung des Erbrechtes gilt im Regelfall ab dem 1.1.2017. Insbesondere ist diese auf  Sterbefälle, die sich nach dem 31.12.2016 ereignen, anzuwenden. Unter anderem nahm der Gesetzgeber Änderungen sowie Neuerungen in folgenden Bereichen vor:

  • Besserstellung des Ehegatten
  • Einführung eines gesetzlichen Pflegevermächtnisses
  • Form und Arten von Testamenten
  • Stundung des Pflichtteils

Möglichkeit der Pflichtteilsstundung
Die Erbrechtsnovelle 2015 lässt den Grundsatz, wonach im Rahmen des Pflichtteilsrechts den nächsten Angehörigen des Verstorbenen – dem Ehegatten bzw. dem eingetragenen Partner und den Kindern – ein Mindestanteil am Wert des Vermögens eines Verstorbenen zukommen muss, weiterbestehen. „Erhält der nahe Angehörige überhaupt keine oder eine zu geringe Zuwendung aus dem Testament, steht ihm der (ergänzte) Pflichtteilsanspruch zu. Die Erbrechtsreform sieht nun vor, dass die Erfüllung dieses Geldanspruches frühestens ein Jahr nach dem Tod des Verstorbenen verlangt werden kann. Auf Anordnung des Verstorbenen, also im Testament, oder auf Verlangen des belasteten Erben kann das Gericht den Pflichtteil bis zu fünf Jahre stunden. In besonderen Fällen ist diese Frist auf zehn Jahre dehnbar. Im Gegenzug für alle diese Zahlungsaufschübe stehen dem Pflichtteilsberechtigten jedoch Zinsansprüche zu. Diese Reform bringt vor allem eine Erleichterung beim Bestehen von Familienunternehmen oder in Fällen, in denen der Erbe beispielsweise auf die Wohnung angewiesen ist, in der er wohnt“, informiert Notar Mag. Valentin Huber-Sannwald.

Kostenlose Information und Grundbuchauszug
Im Rahmen einer Informationskampagne zum Thema „Erbrechtsnovelle 2015“ informieren die Vorarlberger Notare die Bevölkerung am Samstag, den 8. Oktober 2016 von 10 bis 12 Uhr am Sparkassenplatz in Feldkirch bei einem kostenlosen Beratungsgespräch. Interessenten erhalten darüber hinaus vor Ort kostenlos einen Grundbuchauszug sowie insbesondere auch Informationen zum Thema Immobilien. Weitere Informationen zum Thema Erbrechtsnovelle 2015, bzw. die Vorarlberger Notare, unter www.notar.at. Eine erste Rechtsauskunft ist bei jedem Notar stets kostenlos erhältlich.

Tipp 5 Valentin Huber-Sannwald
Tipp 5 Valentin Huber-Sannwald
Notar Mag. Valentin Huber-Sannwald
 „Der Pflichtteilsanspruch eines Erben ist zukünftig stundbar.“

Kostenlos informieren lassen
Vorarlberger Notare informieren kostenlos rund um die Erbrechtsnovelle 2015, z. B. über die Arten von letztwilligen Verfügungen, Formvorschriften, Pflegevermächtnis, Besserstellung des Ehegatten u.v.m. Zusätzlich: kostenloser Grundbuchauszug vor Ort.

Wann: Samstag, 8. Okt. 2016, 10-12 Uhr
Wo: Sparkassenplatz, Feldkirch

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