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"TikTak-Tarif" ungesetzlich

Knalleffekt in der heimischen Telekombranche: Die Telekom Austria (TA) muss auf Grund einer Entscheidung des Kartellgerichtes die Grundgebühr („TikTak-Tarif“) ändern und 500.000 Euro Strafe zahlen.

Grund für die Entscheidung des Kartellgerichtes: Der Tarif sei wettbewerbsverzerrend, weil er die Alternativen Mitbewerber benachteilige.

Das Kartellgericht gab damit den Alternativen recht, die bei der Auflassung der bisher günstigsten Grundgebühr („Minimum-Tarif“) im September 2003 Sturm gelaufen waren. Sie argumentierten damit, dass es unfair sei, die Grundgebühr zu erhöhen und gleichzeitig Freiminuten zu verschenken.

Das Kartellgericht hat nun die Telekom aufgefordert, ein Modell mit einer Grundgebühr und sekundenbasierten Tarife ohne Zusatzangebote zu entwickeln. Das Urteil ist auch ein Rückschlag für die Telekom-Regulierungsbehörde RTR, die Ende September die Streichung des TA-Mimimum-Tarifes genehmigt hatte.

„Ich kann das nicht nachvollziehen, anscheinend besteht ein Kompetenzkonflikt zwischen Kartellgericht und RTR“, erklärte am Freitag Telekom Austria-Technikvorstand Rudolf Fischer in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz. Er will nun den Obersten Gerichtshof (OGH) anrufen und hofft, dass sich dieser „den realen Marktgegebenheiten nicht verschließt“.

“Richtigstellung gelungen”

Mag. Stephan Thurm, Geschäftsführer von 1036hallo!, begrüßt hingegen den Urteilsspruch des Gerichts. „Die Entscheidung der Telekom Austria den Minimumtarif zu streichen war klar gegen die Verbraucher gerichtet. Als alternativer Telefonieanbieter begrüßen wir dieses Urteil sehr und freuen uns, dass über den gerichtlichen Weg eine Richtigstellung gelungen ist. Wir werden uns auch weiterhin für die Interessen unserer über 35.000 Vorarlberger Telefonie-Kunden einsetzen.“

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