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Tiertransporte von Vorarlberg nach Bozen - Nie vom Ministerium überprüft?

130 Kälbertransporte nach Bozen haneb die Vorarlberger Amtstierärzte im Jahr 2017 genehmigt.
130 Kälbertransporte nach Bozen haneb die Vorarlberger Amtstierärzte im Jahr 2017 genehmigt. ©Unsplash/Annie Spratt
Landesrat Christian Gantner betonte in der Vergangenheit immer wieder, dass Kälbertransporte nach Bozen nicht rechtswidrig seien und dies auch vom Ministerium bestätigt werde. Wie der ORF Vorarlberg nun berichtet, dürften die Exporte jedoch gar nicht vom Ministerium überprüft worden sein.
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Im vergangenen Jahr wurden in Vorarlberg immer wieder die umstrittenen Tiertransporte – vor allem jene nach Bozen – thematisiert. Tierschützer deckten auf, dass Kälber aus Vorarlberg nach Bozen und weiter in Länder wie der Türkei oder Ägypten transportiert werden, wo sie oftmals unter grausamen Umständen sterben.

Dass alle Kälbertransporte vom Ländle nach Südtirol korrekt abgewickelt worden seien, betont LR Gantner immer wieder. Der Weitertransport in andere Länder liege aber nicht mehr in der Zuständigkeit des Landes. Laut Gantner liege eine Klarstellung des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) vor, die besagt, dass alle Transporte, die von Vorarlberger Amtstierärzten abgefertigt wurden, legal seien.

Ausweichende Antworten aus dem Ministerium

Eine Recherche des ORF legt jedoch nahe, dass das Ministerium diese Aussage nie getätigt hat. Auf die Nachfrage nach der Klarstellung erhielt man ausweichende Antworten aus dem Ministerium. Es habe zwar eine Nachfrage aus Vorarlberg gegeben, die Tiertransporte von Vorarlberg nach Bozen seien hingegen nicht konkret untersucht worden. “[Es] wurde von der Veterinärdirektion Vorarlberg eine Anfrage hinsichtlich der Interpretation der EU-Verordnung 1/2005 über die Vorschriften zum Tiertransport an das BMASGK gerichtet. Diese Ausführungen wurden geprüft und es wurde mitgeteilt, dass diese Auslegung des Europäischen Rechtstextes korrekt ist”, heißt es aus dem Ministerium. Jedoch liege die Prüfung einzelner konkreter Tiertransporte und damit verbundener Transportpläne nicht in der Zuständigkeit des BMASGK.

(Red.)

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