Tierschützer deckten Missstände auf: So reagieren sie auf die neue Verordnung

Tierschützer begrüßen die Neuerung. Das gemeinnützige Recherche-Startup "The Marker" erklärt: "Mit der heute vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Tiertransportverordnung wurden entscheidende Schritte unternommen, um den Schutz von Tieren bei Transporten zu verbessern", so das Team rund um Ann-Kathrin Freude in einer Aussendung.
NGO-Recherchen als Grundlage für Verordnung
Die Verordnung präzisiert, wie bestehende Regelungen angewendet werden sollen. Sie könnte unter anderem Exporte von Tieren in Drittstaaten wie Algerien erheblich erschweren oder sogar unmöglich machen. "The Marker" und andere NGOs hätten durch ihre Recherchen die Grundlage für diese Verordnung geschaffen, so das Team.

"Könnte einige Schlupflöcher schließen"
"Es ist wichtig zu betonen, dass diese Verordnung kein neues Gesetz ist, sondern eine Klarstellung der bestehenden Vorschriften", verdeutlicht Mitgründer Tobias Giesinger. "Die neue Verordnung gibt nun klare Richtlinien, wie diese Regeln tatsächlich umgesetzt werden müssen – und könnte dabei einige der Schlupflöcher schließen, die bisher ausgenutzt wurden. Fest steht, dass es auch in Zukunft unsere Arbeit als unabhängige Überwachung braucht, um sicherzustellen, dass die Verordnung tatsächlich umgesetzt wird."
Ein Ende der Exporte nach Algerien?
Ann-Kathrin Freude, die in Vorarlberg bereits durch ihr Engagement für den VGT auffiel, meint: "Die Verordnung könnte unter anderem das Ende der Exporte trächtiger Rinder nach Algerien bedeuten – aber nur, wenn sie konsequent umgesetzt wird." Die Anforderungen an die Transportfahrzeuge und die spezifischen Schulungen der Fahrer lassen sich laut ihr in der Praxis kaum einhalten. "In Algerien gibt es schlicht keine Infrastruktur, die den europäischen Standards entspricht", gibt sie zu verstehen.

Handlungsbedarf gab es schon in der Vergangenheit
"The Marker" deckte etwa auf, dass Exporte nach Algerien bisher offensichtlich gegen Vorschriften verstoßen. So wurden die Tiere nach dem Transport an einen südfranzösischen Hafen direkt auf Schiffe verladen, ohne die vorgeschriebene 24-stündige Ruhepause einzuhalten. Laut dem "The Marker"-Team wurden die Weitertransporte in Algerien von den österreichischen Behörden bisher offenbar gänzlich ignoriert. Recherchen zeigten, dass die Transporteure, die die Rinder nach ihrer Ankunft in den Häfen übernehmen, weder über geeignete Fahrzeuge noch über die nötigen Befähigungsnachweise für den Langstreckentransport nach EU-Standards verfügen. "Diese speziellen Schulungen für den Transport und die Versorgung von Tieren sind ein zentraler Bestandteil der neuen Verordnung, obwohl sie bereits in der Vergangenheit hätten verpflichtend umgesetzt werden müssen", so die Tierschützer.
Ob die Verordnung unter der zukünftigen Regierung konsequent umgesetzt oder der Status quo beibehalten wird, bleibt laut dem Recherche-Team abzuwarten. Klar ist für das Team jedoch eines: Auch in Zukunft wird es laut ihnen unabhängige Kontrollen durch Journalistinnen und NGOs braucht, um Transparenz und die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen.
So reagiert der Verein gegen Tierfabriken
Auch der VGT (Verein gegen Tierfabriken) begrüßt die neuen Regelungen, die weitreichende Verbesserungen für Tiere auf Transporten mit sich bringen. Die Tierschützer des Vereins fordern aber weiterhin ein Verbot von Drittlandexporten und Kälbertransporten, strenge Kontrollen und harte Sanktionen bei Verstößen. "Eine wesentliche Verbesserung ist, dass künftig alle Tiere uneingeschränkten Zugang zu Wasser (bzw. Elektrolytlösung für nicht entwöhnte Tiere) auf Langstreckentransporten über acht Stunden und Tiertransporten ins Ausland bekommen sollen", so der VGT. Die neue Verordnung sieht auch vor, dass für bereits entwöhnte Rinder nur Schalentränken geeignet sind und dass mindestens zwei Tränken pro Ladebucht vorhanden sein müssen.

Geltende Sanktionen "nach wie vor zu lasch"
Trotz der Verbesserungen fordert der VGT weiterhin ein Transportverbot von nicht entwöhnten Säugetieren, wie beispielsweise Kälbern unter zwei Monaten, sowie eine maximale Transportdauer von acht Stunden für alle entwöhnten Tiere. "Bedauernswert ist auch, dass die neue Rechtslage nach wie vor kein Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten außerhalb der EU vorsieht", so der Verein in einer Aussendung. "Immerhin sieht die neue TTVO Verschärfungen der Bedingungen, unter denen Drittlandexporte durchgeführt werden dürfen, vor." Ruheorte und Versorgungsstationen im Drittstaat seien so nachvollziehbar zu belegen. Zudem müssen Video- und Fotodokumentationen den Behörden vorgelegt werden. "Eine weitere Verbesserung stellt die neue Vorschrift über die maximal zulässige Temperaturober- bzw. -untergrenze dar", meinen sie. Damit die Neuerungen in der Praxis auch eingehalten werden, fordert der Verein gegen Tierfabriken strenge Kontrollen sowie harte Sanktionen bei Verstößen. "Die derzeit geltenden Sanktionen sind nach wie vor zu lasch, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten", betonen die Tierschützer.
(VOL.AT)
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