Wie Mediensprecher Raimund Wurzer auf APA-Anfrage mitteilte, wurde bei allen zehn Aktivisten der dringende Tatverdacht in Richtung Bildung bzw. Teilnahme an einer kriminellen Organisation als gegeben angenommen.
Das Verhängen der U-Haft durch das Landesgericht Wiener Neustadt war nach Ansicht des OLG rechtmäßig, das das Vorliegen der Haftgründe Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr nun ebenfalls bejahte. Im Hinblick darauf wurde die Fortsetzung der U-Haft um vorerst zwei Monate angeordnet.
Nächster gesetzlich vorgesehener Haftprüfungstermin ist der 11. September. Damit dürfte feststehen, dass die Tierschützer den Sommer im Gefängnis verbringen werden.
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