Diese sind seit Ende Mai unter dem Verdacht in U-Haft sitzen, eine kriminelle Organisation gebildet zu haben. Das bestätigte Marie-Luise Nittel am Dienstagnachmittag auf APA-Anfrage.
Es bestehe zwar nach wie vor Tatbegehungsgefahr, doch dürfe die U-Haft nicht fortgesetzt werden, “wenn sie zu der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht”, hatte die OStA zuvor in einer Presseerklärung bekanntgegeben.
Genau davon geht die OStA im gegenständlichen Fall offenbar aus. Der zweite ursprünglich geltend gemachte Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ist durch das Gesetz mit zwei Monaten begrenzt. Diese Frist ist längst abgelaufen.
Die OStA macht darauf aufmerksam, dass mittlerweile wesentliche Beweismittel sichergestellt und nun auszuwerten sind, “so dass eine Inhaftierung der Beschuldigten als Maßnahme zur Sicherung des Verfahrens nicht – mehr – erforderlich ist”.
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