Thomas Schmid erhielt Kronzeugenstatus

Ein entsprechender Vorhabensbericht sei durch Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium genehmigt worden, teilte die WKStA am Donnerstag mit. Schmid muss weiter zur Aufklärung beitragen und eine Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro leisten.
Strafverfahren könnte eingestellt werden
Erfüllt Schmid diese Verpflichtungen, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Schmid war auch Generalsekretär im Finanzministerium und hatte vor der WKStA in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dabei wurden prominente ÖVP-Vertreter - darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz - in mehreren Causen schwer belastet.
(APA)
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