Die Kinder- und Erwachsenschutzbehörde (KESB) Rorschach erstattete bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten. Dies weil im Rahmen einer Abklärung der häuslichen Verhältnisse der Aufenthaltsort eines Kindes nicht bestimmt werden konnte. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen beauftragte die Kantonspolizei mit den Ermittlungen. Im Rahmen der Ermittlungen wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet. Diese wurde am 4. August 2015 am Wohnort des gesuchten Kindes durchgeführt. Die Ermittler fanden im Keller eine Kinderleiche. Die Eltern des gesuchten Kindes wurden festgenommen.
Zustand der Leiche lässt Identifikation nicht zu
Der Zustand der Leiche lässt laut Polizei eine sofortige Identifikation nicht zu. Folglich steht die Identität des toten Kindes amtlich noch nicht fest. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem aufgefundenen, toten Kind um das gesuchte Kind handelt, welches bei seinen leiblichen Eltern wohnte. Das Institut für Rechtsmedizin St.Gallen wurde mit der Untersuchung des Leichnams beauftragt. Die Todesursache ist im Moment noch nicht bekannt.
Die Staatsanwaltschaft St.Gallen geht von einem Tötungsdelikt aus und hat für die 32-jährige, deutsche Kindsmutter des gesuchten Kindes Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Der 52-jährige, Schweizer Kindsvater musste fürsorgerisch untergebracht werden.
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