Teurer Irrtum: Warum man Arzttermine besser nicht verpassen sollte

Wer einen Arzttermin vergisst, riskiert mehr als nur einen verärgerten Rückruf – nämlich eine saftige Rechnung. Vorarlbergs Fachärzte und Zahnärzte setzen zunehmend auf Ausfallhonorare, wenn Patienten kurzfristig absagen oder unentschuldigt fernbleiben. Wie hoch diese Gebühren ausfallen können, wann sie erlaubt sind und warum gerade Zahnarztpraxen besonders betroffen sind.
So viel fordern Fachärzte
Laut der Ärztekammer Vorarlberg ist das Einheben eines Ausfallhonorars bei versäumten Arztterminen rechtlich gedeckt – insbesondere bei Fachärzten sei das üblich. "Wenn man nicht kommt, bleibt die Zeit leer – das ist logisch", erklärt Pressesprecher der Vorarlberger Ärztekammer Andreas Feiertag. Wie viele Ärzte tatsächlich ein solches Honorar verlangen, wird von der Kammer nicht erhoben. "Das entscheidet jede Praxis selbst, da mischen wir uns nicht ein", so Feiertag.
Erfahrungswerte der Ärztekammer zeigen jedoch: Fachärzte verrechnen im Schnitt etwa 40 bis 50 Euro pro versäumtem Termin. Bei Hausärzten komme eine Verrechnung seltener vor, weil deren Wartezimmer häufig ohnehin gut gefüllt seien – verpasste Termine können einfach kurzfristig ersetzt werden.
Keine Gebühr: "Quote zu gering"

Dass es auch ohne Ausfallhonorar geht, zeigt das Beispiel von Dr. med. univ. Cedric Bösch, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Nur etwa drei Prozent seiner Patienten sagen kurzfristig ab oder erscheinen gar nicht. "Die Quote ist zu gering, um daraus ein Thema zu machen", sagt Bösch. Zwar entstünden durch Nichterscheinen Leerlaufzeiten und Umsatzeinbußen, doch sehe er bei unvorhergesehenen Gründen wie Krankheit auch menschliche Aspekte, auf eine Verrechnung zu verzichten.
Zahnärzte: Über 300 Euro pro versäumter Stunde
Deutlich anders sieht die Situation bei den Zahnärzten aus. Laut DDr. Peter Kapeller, Präsident der Zahnärztekammer Vorarlberg, häufen sich Terminversäumnisse in Zahnarztpraxen mittlerweile "massiv". "Während Personal und Infrastruktur weiterbezahlt werden müssen, wird kein Umsatz generiert", erklärt Kapeller. Die Zahnärztekammer sieht das Ausfallhonorar deshalb als notwendiges Instrument, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken.

Laut den allgemeinen Honorar-Richtlinien (AHR) darf ein Zahnarzt bis zu 333 Euro pro Stunde als Ausfallhonorar verrechnen – allerdings müsse jeder Fall individuell geprüft werden. Ob der volle Satz der ursprünglich geplanten Behandlung angesetzt wird, hänge vom Einzelfall ab. Ersparte Kosten – etwa für Material – müssten entsprechend berücksichtigt werden.
Den im Vergleich zu anderen Fachärzten höheren Honorarsätzen begegnet Kapeller mit einem Verweis auf die Struktur der Zahnarztpraxen: "Die laufenden Kosten sind bei uns deutlich höher."
Standardregelung für Vorarlberg?
Laut Kapeller ist keine explizite Zustimmung der Patienten im Vorfeld erforderlich. Es genüge, wenn diese mündlich oder schriftlich über die Möglichkeit eines Ausfallhonorars informiert werden. Ausnahmen, etwa bei Krankheit oder Notfällen, könne jede Praxis individuell im Rahmen ihrer Kulanz entscheiden – eine allgemeine Empfehlung dazu gebe es von Seiten der Zahnärztekammer nicht. Auch eine Standardregelung für ganz Vorarlberg sei derzeit nicht geplant.

(VOL.AT)
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