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Teure Urlaubsgrüße, dubiose Strafen

Schwarzach – In wenigen Wochen beginnt die Urlaubszeit. Sommer, Sonne und Badevergnügen locken viele Österreicher in benachbarte Urlaubsländer. Andere Länder, andere Sitten?
Strafenkatalog
Gerade bei Verkehrsbestimmungen gibt es innerhalb Europas gravierende Unterschiede bei der Bestrafung. Der ÖAMTC gab am Dienstag bei einer Pressekonferenz Tipps zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen im Urlaub. „Die Anzahl der beim ÖAMTC eingegangenen Beschwerden hat sich in den vergangenen zwei Jahren verdoppelt“, so Club-Chefjurist Andreas Achrainer. Die meisten Beschwerdefälle (530) bearbeiteten die ÖAMTC-Rechtsberater im Jahr 2010 von Italien-Urlaubern. Vermeintliche Verkehrsdelikte waren hier das Hauptärgernis. „Nicht nur fehlende Rechtsgrundlagen machen den Urlaubern das Leben schwer. In den vergangenen Jahren wurde auch immer häufiger von Abzocke und überhöhten Strafen berichtet“, kritisierte Achrainer.

Kurios

„Reiselust und Reisefrust liegen häufig eng beisammen“, sagte ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant. In vielen Ländern gibt es kuriose Bestimmungen. „So müssen beispielsweise in Spanien elektronische Geräte wie Handy oder Radio während des Tankvorgangs an der Tankstelle ausgeschaltet werden“, warnte Bergant. Skurrile Vorschriften gibt es auch in der Schweiz. Dort sollte auf ein Navigationssystem mit Radarwarnfunktion verzichtet werden. „Ein solches Gerät wird mit einem Radarwarner gleichgesetzt und darf weder verwendet noch mitgeführt werden. Bei Verstößen geht die eidgenössische Exekutive rigoros vor“, sagte Achrainer.

Strafzettel aus dem Ausland

Auch die Frage, ob per Post zugestellte Strafzettel aus dem Ausland bezahlt werden müssen, beschäftigt viele Urlauber. „Österreichische Behörden können nicht bezahlte Auslandsstrafen prinzipiell zwangsweise eintreiben. Allerdings nur, wenn im Land, in dem der Verstoß begangen worden ist, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen bestehen“, stellte Achrainer klar. Wer einen Strafzettel als Urlaubserinnerung erhält, sollte mit der ÖAMTC-Rechtsberatung Kontakt aufnehmen. Und wer Strafbescheide ignoriert, sollte sich bewusst sein, dass spätestens bei einer Wiedereinreise in das Land die Eintreibung des offenen Strafbetrags droht. „Die Liste der kuriosen Bestimmungen ist lang. Man kann nicht voraussetzen, dass jeder Reisende alle Bestimmungen kennt“, so Bergant, „Genau aus diesem Grund ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren.“

VN

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