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Testzentrum in Lindau erweitert Testbetrieb für Grenzgänger

Veränderte Grenzregelungen für Landkreis Lindau.
Veränderte Grenzregelungen für Landkreis Lindau. ©VOL.AT/Pletsch
Seit dieser Woche müssen sich im Freistaat Bayern Grenzgänger und -pendler einmal wöchentlich testen lassen und das Testergebnis auf Verlangen vorzeigen können.

Es werden sowohl Antigen-Schnelltests als auch PCR-Tests anerkannt. Die Testergebnisse müssen nicht eingeschickt werden, es genügt, wenn diese mitgeführt werden. Vorarlberger, die im Landkreis arbeiten, haben ab sofort auch die Möglichkeit, sich in sieben Testzentren in Vorarlberg mit einem AntigenSchnelltest testen zu lassen. Personen, die ihren Wohnsitz in Bayern haben und in Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein arbeiten, können sich im Testzentrum des Landkreises an der Bösenreutiner Steig zu den regulären Öffnungszeiten testen lassen.

Anmeldung zum kostenlosen Antigen-Test in Vorarlberg

Die Testpflicht gilt grundsätzlich auch für Personen, die über einen Impfschutz oder einen Immunschutz aus einer früheren Erkrankung verfügen, das heißt, die in der Vergangenheit bereits positiv getestet wurden.

Die Öffnungszeiten des Testzentrums werden für die Grenzgänger ab sofort wieder um den Samstag erweitert. An den Samstagen können sich ausschließlich Grenzgänger aus Vorarlberg, der Schweiz und Liechtenstein im Lindauer Testzentrum testen lassen und zwar von:

13:30 bis 15:00 Uhr Buchstaben A-J
15:30 bis 17:00 Uhr Buchstaben K-Z

Definition Grenzgänger und Grenzpendler:

Grenzpendler haben ihren Wohnsitz im Freistaat Bayern und halten sich zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder Ausbildung in einem Risikogebiet auf und kehren regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurück. Grenzgänger haben ihren Wohnsitz in einem Risikogebiet und halten sich zum Zweck ihrer
Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung im Freistaat Bayern auf und kehren regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurück.

Das hat sich sonst noch bei der Einreise verändert:

  • Freitestung nun auch mit Antigen-Schnelltest möglich: Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss derzeit zehn Tage in häusliche Quarantäne. Zur Verkürzung der Quarantäne ist frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise ein Corona-Test möglich. Der Tag der Einreise wird nicht mitgezählt. Nur ein negativer Test, der frühestens 5 Tage nach Einreise durchgeführt wird, hebt die Quarantäne auf. Das Testergebnis ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Für die Freitestung reicht nun auch ein Antigen-Schnelltest aus.
  • Keine Ausnahme von der häuslichen Quarantäne bei Einreise aus
    Virusvarianten-Gebieten
    : Handelt es sich um ein Gebiet, das als Virusvarianten-Gebiet eingestuft ist, muss die Person zwingend in häusliche Quarantäne. Bei einer Einreise aus einem solchen Gebiet ist auch bereits bei Einreise einen Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitzuführen Solche Virusvarianten-Gebiete sind aktuell: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Irland, Südafrika
    und Brasilien. Aufgeführt sind diese auf der Seite des RKI. Hier sind auch die Regelungen aufgeführt. So darf ein Test beispielsweise
    nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Keine Testpflicht mehr für Besuche bei Verwandten etc.: Personen, die sich weniger als 72 Stunden aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörenden Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten oder aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts in einem Risikogebiet oder in Deutschland aufhalten, müssen sich nicht testen lassen. Diese Personen bleiben aber nach § 1 Abs. 1 CoronaEinreiseV verpflichtet, vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen.

Weiterführende Informationen rund um die Einreise aus Risikogebieten, aber auch zu den Themen Impfungen, Corona-Testmöglichkeiten im Landkreis und vieles mehr finden sich auf der Internetseite das Landkreises Lindau unter www.landkreis-lindau.de.

(Red.)

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