Die Staatsanwaltschaft Steyr, die mit den Ermittlungen gegen die aktive Richterin betraut ist, ist derzeit damit beschäftigt, den Akt zu sichten. Laut ihrem Sprecher Guido Mairunteregg sehe man nach der Suspendierung der Frau vom Dienst keinen Grund, diese in Untersuchungshaft zu nehmen. Nachdem sich der sachbearbeitende Staatsanwalt in die Akten eingearbeitet habe, werde entschieden, was bezüglich der Ermittlungen noch fehle. Sehr wahrscheinlich werde auch ein Besuch des sachbearbeitenden Staatsanwalts in Feldkirch bzw. eine Fahrt der erhebenden Beamten nach Steyr nötig sein, um vollständige Einsicht in die Akten der Causa gewinnen zu können.
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