Über ein Jahr haben die Ermittlungen in der brisanten Causa gedauert, jetzt steht die Anklage. Die Staatsanwaltschaft Steyr legt der Vizepräsidentin des Landesgerichts, Kornelia Ratz, das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt und das Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden unter Ausnützung einer Amtsstellung zur Last. Am Donnerstag soll die Anklage beim Landesgericht Feldkirch eingebracht werden.
Ratz, die seit über einem Jahr von ihren Aufgaben am Gericht suspendiert ist, hat gegenüber den VN stets ihre Unschuld beteuert. Ihr Anwalt sprach gestern vom Ende einer langen Zeit der Ungewissheit. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Sechs Angeklagte
Die ehemalige Vizepräsidentin ist im Lustenauer Testamentsfall Mutschler aus dem Jahre 2004 nur eine von insgesamt sechs Angeklagten. Neben Ratzwird auch der suspendierte und in U-Haft sitzende Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn, Jürgen H. angeklagt. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Amtsmissbrauch, Fälschung von besonders geschützten Urkunden und Urkundenunterdrückung vor. Der Gerichtsbeamte soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auf Wunsch der Vize-Gerichtspräsidentin ein Testament zugunsten von Ratz Mutter und Tante gefälscht haben. Die Richterin wird vom Hauptverdächtigen selbst und dessen Bruder schwer belastet.
Demnach habe alles mit einem Anruf von Ratz am Arbeitsplatz von H. im Bezirksgericht Dornbirn im Jahr 2004 begonnen. Sie redete um den Brei herum, dass ihr bekannt sei, dass manches am BG Dornbirn anders laufe, gab Jürgen H. bereits im Jänner 2010 bei der Polizei zu Protokoll. Und: Sie erklärte mir auch, dass es eine riesige Ungerechtigkeit sei, wenn die Leute, die sich dauernd um den armen Willi Mutschler gekümmert haben, […] nun deshalb nichts bekommen sollten, weil er kein schriftliches Testament hinterlassen hat. […] Ansonsten werde das ganze Vermögen versplittert.
Delegierung nach Innsbruck
Ebenfalls angeklagt sind der Außerstreit-Rechtspfleger Clemens M. , der pensionierte Gerichtsbeamte Walter M. sowie der ehemalige Vertragsbedienstete Kurt T. und der Bruder des Hauptbeschuldigten, Markus H..
Wann und wo der Prozess gegen die Justizmitarbeiter über die Bühne gehen wird, ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft Steyr hat bereits beantragt, den Fall ans Landesgericht Innsbruck zu delegieren. Damit soll jeglicher Anschein der Befangenheit vermieden werden, so Bruno Granzer, Erster Oberstaatsanwalt in Linz. Über die Delegierung entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Der Strafrahmen für die Kornelia Ratz zur Last gelegten Tat beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Im Falle eines Schuldspruchs droht der hohen Richterin der Amtsverlust. Gemäß § 27 Strafgesetzbuch (StGB) ist ab Rechtskraft einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe egal ob bedingt oder unbedingt der automatische Amtsverlust zwingend vorgesehen.
Feldkircher Verfahren
Mit der Anklage im Fall Mutschler ist jedoch nur ein kleiner Teil der Testamentsaffäre verhandlungsfertig abgeschlossen. Der überwiegende Teil der Verdachtsfälle wird derzeit noch vom Feldkircher Staatsanwalt Manfred Bolter bearbeitet. Wie informierte Justizkreise berichten, stehe der Abschluss der Mega-Causa jedoch kurz bevor. Ein möglicher Zeitpunkt für den Prozessbeginn wird indes noch nicht genannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass frühestens in der zweiten Jahreshälfte verhandelt wird.
Testamtsaffäre – Ratz-Anwalt im VOL Live Gespräch
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