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Testamentsaffäre: Beschuldigte erneut vor dem Zivilrichter

(VN) Feldkirch - Die Geschädigten dürfen auf baldigen Schadenersatz hoffen. Zwei Verhandlungen wurden am Montag geschlossen.

In der Testaments­affäre sind am Montag am Landesgericht Feldkirch gleich zwei Zivilprozesse über die Bühne gegangen. Beide Tagsatzungen endeten mit Teilanerkenntnis-Urteilen. Die Verhandlungen wurden geschlossen, Urteile ergehen schriftlich. Sichtlich mitgenommen nahm Buchhalter Peter H. neben seinem Anwalt Martin Mennel am Tisch der Beklagtenseite Platz. Der gebürtige Dornbirner, auf dessen Konto das über Jahre ergaunerte Vermögen geflossen sein soll, nutzte den öffentlichen Auftritt, um sich bei „allen Geschädigten“ zu entschuldigen. „Ich habe nicht gewusst, worauf ich mich da einlasse. Ich dachte, dass es sich ausschließlich um Verlassenschaften handelt, die dem Staat zufallen“, sagte Peter H. im Anschluss an die Verhandlung gegenüber den VN. Es sei ihm bewusst, dass er eine angemessene Strafe erhalten werde. „Ich bereue zutiefst, was ich getan habe“, sagte der beschuldigte Rechtspfleger Jürgen H., der am Montag nur als Zeuge geladen war. Das Strafgericht wird sich wohl frühestens in einem halben Jahr mit dem Erb-Kriminalfall auseinandersetzen. Dem Rechtspfleger Jürgen H. drohen im Fall einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft, sein Komplize Peter H. muss mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe rechnen – es gilt die Unschuldsvermutung. Insgesamt gibt es dreizehn Beschuldigte. Eine Enderledigung seitens der Staatsanwaltschaft dürfte jedoch noch mehrere Wochen auf sich warten lassen. Der vorgesehene Enderledigungstermin vor Weihnachten sei jedenfalls nicht zu halten, so Staatsanwaltschafts-Sprecher Heinz Rusch.

Teilerfolg für Geschädigte

Die Kläger, die im Frühjahr ihre Klage einbrachten, dürfen jetzt auf baldigen Schadenersatz hoffen. Im Fall der Familie R. aus Dornbirn geht es um ein Liegenschafts- und Barvermögen von über 500.000 Euro, das die mutmaßlichen Fälscher über eine besachwalterte Frau auf ihren Strohmann Peter H. umleiteten. Zwei Liegenschaften wurden den sechs Klägern bereits am Montag durch ein Teilanerkenntnis-Urteil zugesprochen. Im Lustenauer Fall H. – hier werden von drei Klägern etwa 150.000 Euro zurückgefordert – gab es ebenfalls bereits einen Teilerfolg für die Geschädigten. Zivilrichter Gerhard Winkler anerkannte ihren Rechtsanspruch auf zwei Riedgrundstücke in Lustenau. Die Urteile ergehen schriftlich.

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