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Testamentsaffäre bleibt in Feldkirch

Feldkirch - Der Korruptionsstaatsanwaltschaft könne die Testamentsaffäre nicht übertragen werden, ließ Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) in einer Aussendung wissen.

„Gesetzlich ist die Korruptionsstaatsanwaltschaft nur für Fälle zuständig, die nach dem 1. Jänner 2009 vorgefallen sind. Daher hat sie von Gesetzes wegen keine Zuständigkeit.“ Das ist nicht ganz vollständig: Wie ein Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft gestern gegenüber den VN erklärte, könnte sie sehr wohl mit der Testamentsaffäre betraut werden; die Generalprokuratur, die der Ministerin direkt unterstellt ist, müsste dies lediglich anordnen. Darauf angesprochen, bestätigte Bandion-Ortner diese Möglichkeit: „Ich will mich aber nicht einmischen.“ Abgesehen davon ist sie ohnehin der Meinung, dass die Affäre bei zwei Staatsanwälten in Feldkirch in guten Händen ist: „Der Fall ist nicht so aufwändig, dass er nicht dort zu bewältigen wäre. Derzeit werden 25 Fälle geprüft, weitere rund 300 folgen.“

Gegen Vorverurteilungen

Der Ruf, die in Wien angesiedelte Korruptionsstaatsanwaltschaft einzuschalten, wird immer wieder laut; dabei handelt es sich um eine maßgeschneiderte Spezialeinheit, vor allem aber könnte durch sie die Gefahr einer Befangenheit reduziert werden. Bandion-Ortner meint dazu, dass der Teil, der die Vorwürfe gegen Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz betrifft, ohnehin an die Staatsanwaltschaft Steyr (OÖ) übertragen worden sei. Warum Ratz nicht vorläufig suspendiert worden ist? „Es läuft ein Disziplinarverfahren in Linz. Da kann ich mich nicht einmischen. Ich warne aber vor Vorverurteilungen. Außerdem kenne ich den Sachverhalt nur überschlagsmäßig.“ In einer Aussendung am Donnerstag berichtete Bandion-Ortner, dass es Überlegungen gebe, wie Testamente sicherer gemacht werden könnten. Auf die Frage, wann es einen Vorschlag gebe, ließ sie gestern wissen: „Ich kann keinen Zeitpunkt nennen. Ich weiß auch nicht, ob eine Lösung überhaupt möglich ist.“ VN-Ombudsmann Gottfried Feurstein forderte zuletzt ja beispielsweise, die Angaben über die Zeugen auf Testamenten um Adresse und Geburtsdatum zu ergänzen; das würde die Identifikation erleichtern.

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