13 Monate saß die Terrorverdächtige Mona S. in U-Haft. Nun wurde überraschenderweise einer Beschwerde ihrerseits an das Wiener Oberlandesgericht nachgegeben und Mona S. wurde unverzüglich aus der Haft entlassen.
Begründet wurde dieser nach außen hin durchaus überraschende Beschluss mit dem sogenannten “Unverhältnismäßigkeitsprinzip” – das Straflandesgericht habe erst vor 3 Wochen in einer regulären Haftprüfung die weitere Anhaltung der jungen Frau mit Tatbegehungsgefahr gerechtfertigt. Lesen Sie mehr dazu:
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