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Terrormiliz IS erließ Fatwa für Umgang mit versklavten Frauen

Das Foto zeigt die Jesidin Jinan Badel, welche ein Buch über das Martyrium jesidischer Frauen schrieb.
Das Foto zeigt die Jesidin Jinan Badel, welche ein Buch über das Martyrium jesidischer Frauen schrieb. ©EPA
Die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) hat Regeln für den Umgang mit versklavten Frauen und Mädchen erlassen. Das geht aus IS-Dokumenten hervor, die von US-Spezialeinheiten während eines Einsatzes in Syrien erbeutet wurden und die die Nachrichtenagentur Reuters teilweise einsehen konnte.

 

Nach der sogenannten Fatwa dürfen beispielsweise Vater und Sohn keinen Geschlechtsverkehr mit derselben Sklavin haben. Dasselbe gilt für zwei Kämpfer, die ein und dieselbe Frau “besitzen”. Die Fatwa listet 15 Verhaltensmaßnahmen auf. So heißt es: “Wenn der Besitzer einer weiblichen Gefangenen mit deren empfängnisfähiger Tochter sexuell verkehrt, darf er nicht mit der Mutter Sex haben.” Auch dürfen Vater und Sohn nicht mit der gleichen Sklavin Sex haben. Analverkehr ist generell untersagt. Schwangere Sklavinnen dürfen weiters nicht abtreiben. Mit dem Regelwerk sollen offenbar jahrhundertealte Vorschriften für den Umgang mit versklavten Frauen angepasst werden.

Systematische Vergewaltigungen durch IS

Die Vereinten Nationen und Menschenrechtsgruppen werfen dem IS die systematische Entführung und Vergewaltigung Tausender Frauen und Mädchen teilweise im Alter von zwölf Jahren vor. Vor allem Yezidinnen im Norden des Irak sollen massenweise missbraucht und versklavt worden sein. Viele wurden demnach Kämpfern zum Geschenk gemacht oder wurden ihnen als Sexsklavinnen verkauft. Eine eigens vom IS eingerichtete Verwaltungsabteilung für “Kriegsbeute” regelt unter anderem die Verteilung der Frauen und Mädchen.

Im April veröffentlichte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) Interviews mit 20 Frauen, die aus dem Herrschaftsgebiet des IS fliehen konnten. Demnach wurden Mädchen und junge Frauen nach der Eroberung ihrer Heimatorte von ihren Familien getrennt. Danach wurden sie an verschiedene Orte in Syrien und im Irak gebracht. Dort wurden sie demnach teilweise mehrfach vergewaltigt, Opfer anderer Arten sexueller Gewalt sowie verschenkt oder verkauft.

Das jetzt in die Hände der US-Soldaten gefallene Fatwa-Dokument trägt die Nummer 64 und ist auf den 29. Jänner 2015 datiert. Der IS-Experte Cole Bunzel von der US-amerikanischen Universität Princeton sieht in der Fatwa eine Reaktion der IS-Anführer auf sogar in ihren Augen schwere Übergriffe. In dem Regelwerk wird auch dazu aufgerufen, die Frauen nicht zu erniedrigen und sie nicht an Männer zu verkaufen, die für die schlechte Behandlung von Sklavinnen bekannt seien.

(APA/Red.)

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