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Viereinhalb Jahre Haft für Terrorbegeisterten

©VOL.AT/Eckert
Tschetschene von Schöffensenat für schuldig befunden.
22-Jähriger wegen Anschlagsplänen vor Gericht

Bereits im Jänner wurde der Prozess begonnen. Heute wurden fünf weitere Zeugen einvernommen. Der Angeklagte soll in der Justizanstalt Feldkirch für den IS geworben haben, diesbezüglich Propaganda gemacht haben. Nachweislich gab es über Facebook 333 Kontakte zu dem Wiener Attentäter. Im Verfahren ruderten alle Zeugen, alles Ex-Häftlinge zurück. Fehlende Erinnerung und nicht wirklich mitbekommen, lautet die Zusammenfassung der Aussagen. Auch bezüglich des angeblich geplanten Attentates auf eine oder mehrere Dornbirner Diskotheken will keiner was gewusst haben.

Schwer bewacht

Das Verfahren wurde unter strengen Sicherheitsauflagen abgeführt. Fünf, zum Teil schwer bewaffnete Justizwachebeamte sorgten für Sicherheit. Der Prozess verlief ruhig. Nach Beendigung des Beweisverfahrens beriet der Schöffensenat über Schuld und Unschuld des 22-Jährigen.

Schuldig

Nach rund eineinhalbstündiger Beratung spricht der Schöffensenat das Urteil. Demnach ist der Angeklagte in allen Punkten schuldig. Alle Zeugen hätten enorme Angst gehabt und hätten deshalb ihre ursprünglich belastenden Aussagen revidiert oder beschönigt, heißt es in der Begründung. Der Senat schenkte deshalb den im Prozess getätigten Aussagen weniger Glauben als den Angaben im Ermittlungsverfahren.

Klares Bild

Es habe sich ein klares Bild abgezeichnet. Die Chats, die aufgefundenen handschriftlichen Texte, die Fotos und die Zeugenaussagen. Alles ergebe ein einheitliches Bild. Bei einem Rahmen von bis zu zehn Jahren Haft schien dem Senat viereinhalb Jahre unbedingte Haft angemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT/ec)

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