Das stellten Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S) und Vizekanzler Wilhelm Molterer (V) am Mittwoch nach dem Ministerrat klar. Vielmehr werde man als nächsten Schritt gegenüber Tschechien notifizieren, dass die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus unserer Sicht nicht erfüllt sind, sagte der Kanzler.
Aus dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten zum Melker Prozess gehe klar hervor, wie der nächste Schritt auszusehen hat, meinte Gusenbauer. Konkret werde er mit Unterstützung von Umweltminister Josef Pröll (V) die offenen Punkte an Tschechien übermitteln. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um technische Fragen in sieben Bereichen: Hochdruckleitungen, die Qualifikation von Ventilen, die Integrität des Reaktordruckgefäßes, seismische Fragen oder etwa Schäden am Reaktordruckbehälter.
Damit liegt als nächstes der Ball bei Tschechien, so Gusenbauer, der eine Klage zu einem späteren Zeitpunkt nicht dezidiert ausschloss. Weitere Schritte werden wir danach diskutieren. Klar sei jedoch, dass der Melker Prozess nicht beendet sei.
Molterer wandte sich scharf gegen die Grenzblockaden, die im Melker Prozess verboten sind. Diese würden in Tschechien genau jene Kräfte bestärken, die an einer Diskussion nicht interessiert seien: Grenzblockaden sind der absolut falsche, der schädliche Weg.
Gusenbauer verteidigte den Melker Prozess. Klar ist, dass wir über das Kernkraftwerk Temelin besser informiert sind als über jedes andere Kraftwerk der Welt.
Dem Ministerrat war am Mittwoch das völkerrechtliche Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes und des Völkerrechtsbüros des Außenministeriums vorgelegt worden. Dieses bescheinigt Österreich nur geringe Sanktionsmöglichkeiten bei Vertragsverletzungen. Empfohlen wurden in der 14-seitigen Expertise rasche Schritte von Seiten Österreichs, Tschechien auf die Versäumnisse aufmerksam zu machen.
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