Damit muss am bereits 101. Verhandlungstag zumindest der “zehnte Angeklagte”, Gerharter, nicht mehr länger auf das Urteil warten.
Im Frühjahr 2003 soll Elsner an Gerharter in seinem Büro 550.000 Euro übergeben haben, damit dieser seine Prozesskosten aus dem Konsumverfahren begleichen könne. Gerharter hat die Summe inzwischen zurückgezahlt und sich vor Gericht geständig gezeigt, Elsner habe ihm aber das Geld “aufgedrängt”. Elsner und Ex-BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz haben alle Vorwürfe bestritten. Diesbezüglich ist Elsner der Untreue, Gerharter und Nakowitz der Beitragstäterschaft zur Untreue angeklagt.
Der Schaden für die BAWAG beläuft sich laut Anklage auf 707.000 Euro. Der Strafrahmen liegt bei bis zu zehn Jahren Haft. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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