von Christiane Eckert
Im Februar fand in Bludenz eine Kundgebung "Corona-Demo" statt, rund 900 Leute kamen, die Polizei hatte vor allem den Auftrag, die Einhaltung der Maskenpflicht zu überwachen. Außerdem hatte man den Mindestabstand von zwei Metern im Auge. Ein Teilnehmer, der ohne Maske gerade auf dem Heimweg war, wurde angehalten und darauf aufmerksam gemacht, dass er eine Verwaltungsübertretung begangen habe, weil er keinen Mund-Nasenschutz trug. Der Polizist wollte deshalb die Personalien aufnehmen. Der Angehaltene erwiderte, dass er erst die Dienstnummer des Einsatzleiters wolle.
Zur Dienststelle verbracht
Man billigte ihm die Bekanntgabe der Dienstnummern zu, doch erst solle er seine Daten angeben, so die Aufforderung der Beamten. Weil es kein Einvernehmen gab, sollte der Demonstrant mit auf die Dienststelle, um die Identität zu klären. Wieder weigerte er sich und legte sich mit den Beamten an. Nach einem trat er, im Übrigen wollte er sich losreißen, schließlich wurde er weggetragen. Wegen dieser Aktion muss der bislang Unbescholtene nun 2850 Euro Strafe wegen Versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt bezahlen, weitere 2850 gab es auf Bewährung. Dazu kommen noch 200 Euro Verfahrenskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VOL.AT)
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