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Tödlicher Unfall in Dornbirn: Neun Monate für 46-Jährigen

Bregenz, Feldkirch - Ein 46-jähriger gebürtiger Bregenzer ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einer Strafe von neun Monaten verurteilt.
Bilder aus dem Gerichtssaal
Archiv: Tödlicher Unfall in Dornbirn
Bilder: Tragischer Unfall fordert Tote
Video: VOL Live war damals vor Ort

Der in der Schweiz lebende Bregenzer hatte im August 2010 auf der Schweizerstraße in Dornbirn zwei Fußgängerinnen niedergefahren, beide Frauen kamen ums Leben.

Wegen fahrlässige Tötung verurteilt: Das Strafmaß

Eine dreimonatige Haftstrafe muss der 46-Jährige absitzen, sechs Monate wurden auf Bewährung ausgesprochen. Daneben muss er den Hinterbliebenen einen Schadenersatzbetrag von 4000 Euro bezahlen.

Hintergrund: Unfall in Dornbirn fordert zwei Todesopfer

Zu dem Unfall kam es in der Nacht auf den 22. August 2010. Der 46-Jährige hatte mit seiner Freundin ein Fest besucht und geplant, den Wagen danach stehen zu lassen. Nach einem Streit mit seiner Begleiterin fuhr diese mit dem Bus nach Hause, er selbst nahm trotz seiner Alkoholisierung von 1,56 Promille den Wagen.

Zur selben Zeit waren eine 23-Jährige aus Wolfurt und eine49 Jahre alte Frau aus Bludenz mit einem Begleiter zu Fuß auf der Schweizerstraße in Dornbirn unterwegs. Die drei, die ebenfalls alkoholisiert waren, gingen in der Mitte der rechten Fahrbahnhälfte. Kurz vor Mitternacht näherte sich der 46-Jährige mit seinem Pkw. Während der Begleiter noch zur Seite springen konnte, wurden die beiden Frauen von hinten von dem Wagen erfasst und getötet.

Prozess um tödlichen Unfall: Angeklagter zeigte sich geständig

Der Lenker zeigte am Mittwoch vor Gericht Reue. Richter Wilfried Marte rechnete dem Angeklagten mildernd an, dass er bisher unbescholten war und dass er ursprünglich geplant hatte, nicht mehr zu fahren. Nur darum würden Teile der Strafe bedingt ausgesprochen. Zudem treffe die Opfer, die beide reichlich betrunken waren, ein schweres Mitverschulden angelastet werden muss.

Als erschwerend wurde der Tod zweier Personen und die beträchtliche Alkoholisierung des Mannes beurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Christiane Eckert; APA; Redaktion)

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