Es gibt in Vorarlberg rund 200 Materialseilbahnen. Nur wenige Anlagen sind jedoch für Personentransporte – und dann nur für bestimmte Personen, wie zum Beispiel für Mitglieder des Alpenvereins – zugelassen. Personengeschützte Seilbahnen sollten mit einer Kabine mit Sitzplätzen und Türe ausgestattet sein.
Für landwirtschaftliche Transporte, wie beim Seilbahnunfall, hätte man eine Genehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz einholen müssen. Die Bahn ist Ende Juli aufgestellt worden, so Christian Kaizler von der Seilbahnabteilung des Landes, aber eine Genehmigung sei bis dato noch nicht eingegangen. Diese Seilbahn war überhaupt nicht für Personentransporte geeignet.
Der Betreiber, der diese Genehmigung hätte einholen sollen, liegt derzeit noch im Spital. Polizeiliche Untersuchungen sind im Gange.
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