Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin des Mannes gab keine Erklärung ab. Richter Günther Böhler hielt die lebenslängliche Strafe für den 45-jährigen Tiroler für angemessen, weil sich das Opfer minutenlang gewehrt haben soll. “Sie hat bewusst und über einige Minuten das Sterbegeschehen miterlebt”, meinte der Richter zum Angeklagten in der Urteilsbegründung.
Bevor sich die Geschwornen zur Beratung zurück gezogen hatten, entschuldigte sich der Beschuldigte. “Ich wollte sie nicht los werden, sondern zurück haben”, beteuerte der Tiroler. Es tue ihm leid.
(APA)
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