Sie hatten im April 2006 in Hörbranz (Bezirk Bregenz) gemeinsam mit einem Komplizen eine Tankstelle überfallen. Das Urteil – sechseinhalb Jahre unbedingte Haft für den Erstangeklagten, fünf Jahre für den Zweitangeklagten – ist nicht rechtskräftig.
Im April 2006 waren die drei Täter nachts in die Tankstelle gestürmt. Der 23-Jährige schlug den 27-jährigen Tankwart mit einer Gaspistole zweimal auf den Kopf. Der 24-Jährige drohte mit einer zweiten Waffe dieser Art. Der dritte Täter sprühte dem Tankwart Pfefferspray ins Gesicht – er sitzt in Deutschland derzeit eine mehrjährige Haftstrafe ab.
Bei dem Überfall machte das Trio 1.700 Euro Beute. Eine Alarmfahndung blieb erfolglos, erst eineinhalb Jahre später konnten die Ganoven ausgeforscht werden. Als Motiv für die Straftat gaben die beiden Männer vor Gericht Geldmangel und Drogenabhängigkeit an.
Bei der Verurteilung wirkte sich das Geständnis, die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit wegen Drogenkonsums und die Schadenswiedergutmachung mildernd aus. Erschwerend war hingegen die Vorstrafenbelastung, der Umstand, dass der Tankwart leicht verletzt wurde und dass mehrere Täter zusammenwirkten. Das Opfer erhielt 500 Euro Schmerzensgeld.
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