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Tag der Wahrheit für den SC Austria Lustenau

©gepa
Die Bundesliga fällt heute die Entscheidung zwecks einer Zulassung für das nationale Oberhaus oder erteilt die Absage.

Am heutigen Freitag tagt in Wien die Hauptversammlung der Österreichischen Fußball-Bundesliga. Unter anderem stehen die derzeit gültigen Richtlinien und Bestimmungen für die Zulassung von Stadien für die Bundesliga auf der Tagesordnung. Eine weitere wichtige Entscheidung für das Stadionneubauprojekt des SC Austria Lustenau.

Denn die Bundesliga plant eine Veränderung der Vorgaben und Kriterien für eine Ausnahmegenehmigung zur Stadionzulassung, wenn ein Verein nachweisen kann, dass ein Um- oder Neubau realisiert wird. Die vom Aufsichtsrat der Bundesliga vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass ab dem Jahr 2022 für den Nachweis des Neubaus und damit für eine Ausnahmegenehmigung bis maximal Juni 2025 bereits die Baugenehmigung vorliegen muss.

Bisher reichte es aus, wenn das Bauverfahren eingeleitet, die Finanzierung geklärt, ein Zeitplan erstellt und erste Aufträge vergeben wurden.

Die neue Regelung wäre für den SC Austria Lustenau eine Hürde, die kaum zu nehmen ist, weil ein Bauverfahren in der Regel länger dauert als die verbleibenden 90 Tage. Somit könnte die Austria keinen Nachweis über den Neubau erbringen und eine mögliche Ausnahmeregelung wäre vom Tisch. In weiterer Folge würde das auch bedeuten, keine Bundesligalizenz und auch keine echte Chance, sich sportlich für die Bundesliga zu qualifizieren.

In den letzten Wochen stand daher Bernd Bösch intensiv mit den Vertretern der Bundesliga und mit den anderen Profi-Klubs im österreichischen Fußball in Kontakt, um eine angemessene Übergangslösung zu finden. „Wir sind mit dem Projekt Reichshofstadion NEU jetzt wirklich ein großes Stück weitergekommen. Mit einer solch weitreichenden Änderung der Bestimmungen, wäre nicht nur unsere Lizenzierung gefährdet, sondern in letzter Konsequenz auch das Stadionprojekt an sich“, erklärt Bernd Bösch. Er verweist auch auf einen Beschluss der ARGE Infrastruktur der Bundesliga, die selbst erst im November 2021 beschlossen hat, dass ein Nachweis über ein laufendes Bauverfahren (startet mit Baueingabe) ausreicht.  „In unseren Augen reicht es aus, wenn wir im Jahr 2023 bauen wollen, dass dann im gleichen Jahr auch die Baubewilligung nachgewiesen werden muss“.

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